aBG für Vakuum-Isolierglas
Weniger Aufwand bei Einsatz des Spezialglases 13.03.2025 |Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) mit der Nummer Z-70.4-304 für das Vakuum-Isolierglas Fineo by AGC erteilt. Damit kann das Spezialglas für linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bei Bauvorhaben in Deutschland ohne Zustimmungen im Einzelfall genutzt werden.
Die Bemessung linienförmig gelagerter Verglasungen wird in Deutschland nach den Vorgaben der DIN 18008-2 ausgeführt. Da sie keine Regelungen für die vergleichsweise junge Technologie der Vakuumisolierverglasung enthält, erteilte das DiBt eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). In einer aBG werden Aspekte der Planung, Bemessung, und Ausführung sowie Betrieb und Wartung geregelt. Eine aBG ergänzt nationale oder europäische Regelungen, wie zum Beispiel eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048).
Da für das Vakuumglas eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) vorliegt, ist der Einbau von Fineo Vakuumglas in linienförmig gelagerte Verglasungen ohne zusätzliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zulässig.
Ende 2024 erhielt AGC Glass Europe als erster und einziger europäischer Hersteller von Vakuum-Isolierglas die Zulassung für die CE-Kennzeichnung. "Das CE-Kennzeichen erleichtert Planern, Architekten und Bauherren die Durchführung von Bauprojekten, da es die Einhaltung der europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutznormen bestätigt“, kommentiert Dr. Louis Dellieu, Leiter des Produktmanagements.