Bauablaufstörungen

Wenn es anders kommt als kalkuliert

Der Fachbeitrag von RA Frank Zillmer weist darauf hin, wie Metallbauunternehmen und Fassadenbauer zusätzliche Zeit und zusätzliches Geld sichern, wenn der geplante Bauablauf ins Stocken gerät. Beispielsweise weil Vorleistungen anderer Gewerke oder Planungsleistungen fehlen oder mangelhaft sind oder weil der Bauablauf durch andere Gewerke behindert wird. Auch geänderte oder zusätzliche Wünsche der Auftraggeber können zu einer „Störung“ der vorgesehenen Abläufe führen.

Sie haben den Auftrag erhalten, weil Sie das günstigste Angebot abgegeben haben. Grundlage für Ihr Angebot und Ihre Kalkulation sind die im Rahmen Ihrer Arbeitsvorbereitung zugrunde gelegten Annahmen von einem „idealen“, also ungestörten Bauablauf.

Wird der geplante Bauablauf gestört oder treten unvorhersehbare Erschwernisse auf, benötigt der Auftragnehmer mehr Zeit und regelmäßig auch mehr Geld.

Die Ausschreibungsunterlagen müssen Erschwernisse erkennen lassen. In der Leistungsbeschreibung sind für alle Baumaßnahmen z.B. insbesondere anzugeben:

VOB/C ATV DIN 18.299 Abschnitte 0.2.1 und 0.2.2:

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