DBL
Flexibel in MultinormkleidungOb beim Umgang mit elektrischer Spannung, mit Hitze und Feuer, beim Schweißen oder in der Handhabung mit chemischen Stoffen die mehrfach genormte Arbeitskleidung bietet Schutz bei verschiedenen Risiken. DBL hat neu im Mietprogramm die Kollektion Comfort Color Multiprotect sowie die Multinormkleidung HB-SecureAllround. Beide sind zertifiziert nach EN ISO 11612 A1+A2+B1+C1+E2+F1 Hitze und Flammschutz, EN 1149-5 Antistatik, EN ISO 11611 Klasse 1 A1+A2 Schweißerschutz, EN 13034 +A1 Chemikalienschutz sowie IEC 61482-2 Störlichtbogen.
Jan Kuntze von DBL betont: „Eine mehrfach genormte Kleidung, die verglichen mit einer klassischen Schutzkleidung deutlich mehr leisten muss, um den Träger vor unterschiedlichsten Gefahren zu schützen, erreicht eher ihre Leistungsgrenze.“ Zudem wird bei den einzelnen Schutzfunktionen auch nicht die höchste Leistungsstufe erreicht: „Beispielsweise liefert eine Multinorm mit EN ISO 11611 Klasse 1 A1+A2 Schweißerschutz eine solide Performance bei kurzen Schweißarbeiten. Aber bei dauerhaftem Schweißen ist eine reine Hitze- und Flammschutzkleidung auf Grund ihrer eventuell höheren Schutzklasse und damit stärkeren Sicherheitsperformance besser geeignet“, so der Experte. Ob die schutztechnische Allroundkleidung die klassische Schutzkleidung ersetzen kann, dafür sind die Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitsbedingungen ausschlaggebend. www.dbl.de
Normen für Arbeitsschutzkleidung
EN ISO 11611 Klasse 1 A1+A2
Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren:
Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer
(Schweißspritzer), gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen, gegen Strahlungswärme aus dem Lichtbogen und bietet in begrenztem Maße elektrische Isolation. Die Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest:
• Klasse 1 (manuelle Schweißtechniken mit geringer Bildung von
Schweißspritzern und Metalltropfen) – schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten.
• Klasse 2 (manuelle Schweißtechniken mit erheblicher Bildung von Schweißspritzern und Metalltropfen) – schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen, Überkopfschweißen oder bei Arbeiten in vergleich-baren Zwangshaltungen.
EN ISO 11612 A1+A2 B1 C1 E2 F1
Kleidung zum Schutz gegen Hitze:
Diese Norm regelt den Einsatz von Kleidung bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen (begrenzte Flammenausbreitung „A“, konvektive Hitze „B“, Strahlungswärme „C“, flüssige Aluminiumspritzer „D“, flüssige Eisenspritzer „E“, Kontaktwärme „F“). Bei kurzzeitigem Flammkontakt darf die Bekleidung maximal 2 Sekunden nachbrennen.
EN 1149-5
Schutzkleidung gegen elektrostatische Entladungen/Antistatik-Kleidung:
Die Normengruppe 1149-1 bis -5 legt für elektrostatisch ableitfähige Kleidung detaillierte Prüfverfahren und Anforderungen fest. Bei der mit der Norm 1149 gekennzeichneten Kleidung handelt es sich allerdings nicht immer gleichzeitig auch um PSA. Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung muss mit EN 340 übereinstimmen und volle Bewegungsfreiheit im vollständig geschlossenen Zustand ermöglichen. Die Kleidung nach EN 1149 schützt sowohl den Träger und die Produkte als auch die Arbeitsumgebung vor den Folgen elektrostatischer Aufladung.
IEC 61482-2:2018 APC1
Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens:
Störlichtbogen-Schutzkleidung ist einsetzbar bei Arbeiten im Niederspannungsbereich z. B. an Hausanschlusskästen, Ortsnetzstationen oder vergleichbaren Energieversorgungsanlagen.
Die Prüfungen von Material und Kleidung erfolgen dabei entweder nach IEC 61482-1-1 (Bestimmung des ATPV-Wertes, USA) oder nach IEC 61482-1-2 („Box-Test“, Europa).
EN 13034 +A1 Typ 6
Leistungsanforderung an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien:
Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet. Der Chemieschutzanzug (Typ 6) bietet den geringsten Schutz gegen Chemikalien und ist für Situationen vorgesehen, in denen die Ge-
fahren als gering eingeschätzt werden und eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeiten nicht erforderlich ist. Der Anwender muss zudem ausreichend Zeit haben, die Bekleidung im Falle einer Kontamination kurzfristig zu wechseln. Ein Weiterarbeiten in der kontaminierten Bekleidung ist nicht zulässig.