Hinweisgeberschutzgesetz
Pflicht für Betriebe ab 50 MitarbeiterDas Gesetz ist am 2. Juni 2023 in Kraft getreten. Eine Hinweisgeberstelle mussten Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bereits im Juli 2023 einrichten, ab 50 Mitarbeitern im Dezember 2023. Firmen mit kleinerer Belegschaft betrifft das Gesetz derzeit nicht.
Wer Missstände in einem Unternehmen entdeckt, der sollte nicht dafür bestraft werden, dass er diese bekannt gibt. So der Grundgedanke, der zum EU-weiten Hinweisgeberschutzgesetz geführt hat: „Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)“, heißt es in §1 (Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich) des Gesetzes.