DIN EN 12453
Zusätzlicher Test für jährliche Prüfung
Markus Macal, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk, weist im Fachbeitrag darauf hin: "Eine Vielzahl bestehender, kraftbetätigter Schiebetore mit Füllstäben entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen der Norm DIN EN 12453."
Im November 2017 ist die überabeitete DIN EN 12453 herausgekommen, gleiches gilt für die Überarbeitung der DIN EN 12604 aus 2017. Die neue DIN EN 12453 hat neben ihren beiden A- und B-Prüfkörpern, ein neues Prüfstück herausgebracht. Es handelt sich um einen Körper mit einer Gesamtlänge von 500 mm und einer Kantenlänge von 120x120 mm. Bei der Prüfung wird simuliert, dass die Person gegebenenfalls ein Kind auf einem Schiebetor mitfährt.
Schiebetoranlagen, die die Person - in der ungünstigsten Stellung auf dem Schiebetor positioniert - nicht erkennen, bevor diese gefährliche Stellen erreichen, sind nicht normkonform. Als solche gefährliche Stelle gilt beispielsweise das Torportal.
Ohne zu übertreiben, merkt Markus Macal an, sei davon auszugehen, dass 80 Prozent sämtlicher kraftbetätigter Schiebetore mit Füllstäben diesen normativen Test nicht bestehen. Jüngste Untersuchungen des öffentlich bestellten und von der Handwerkskammer Düsseldorf vereidigten Sachverständigen zeigen, dass auch namhafte Hersteller fast alle bei diesem Test durchfallen. Denn ist ein Schiebetor kraftbetätigt und Impulsgesteuert, so muss der Prüfer/Sachkundiger bei seiner jährlichen Prüfung dieses Prüfstück auf dem Tor mitfahren lassen, um die Sicherheit des Tores gemäß EN DIN 12452 zu prüfen.
Das Foto zeigt das eigentliche Problem: Das blaue Prüfstück wird weder detektiert, noch wird es von den Schließkantensicherungen erfasst. Im konkreten Fall ist der Abstand zwischen dem Torkörper und den seitlichen Sicherheitsleisten einfach zu groß. Was hier mit einem Kind anstelle des Prüfstücks passieren würde, mag sich keiner ausmalen.
Also, auch Bestandstore müssen den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Die Maschinenrichtlinie befasst sich mit dem "Stand der Technik". Da kraftbestätigte Tore nicht nur Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (BPV) sind, sondern auch Maschinen, muss die neueste Fassung der DIN EN 12453 herangezogen werden.
Desweiteren hapert es mit der Anforderung der DIN EN 12604, nach der ein Drehflügel eines Einfahrttores nicht umfallen darf, wenn ein Scharnier abreißen bzw. brechen sollte. Torbauer müssen das berücksichtigen.
aus der Norm: "Abschnitt 4.3.5 Sicherung gegen Abstürzen von Drehflügeltoren. Flügel von Drehtoren müssen gegen Abstürzen eines einzelnen Elements des Befestigungssystems gesichert sein. Wenn ein Scharnier oder ein anderes Tragmittel versagt muss die Absturzsicherung den Torflügel mit einer maximalen Verschiebung von 300mm von der Drehachse in Position halten können."
Sicherlich gibt es dafür nicht die „eine“ beste Lösung, sondern unterschiedliche Ansätze. Beispielsweise lässt sich mit einem dritten Band/Scharnier die Anforderung sehr gut umsetzen. Wobei dieses Band nicht unbedingt als Scharnierkörper arbeiten muss, nur im Zweifelsfall muss es in der Lage sein, den Flügel zu halten. Bislang lässt sich im Markt noch nicht großflächig eine Reaktion auf diese normative Vorgabe erkennen. Einige Hersteller haben auf ein drittes Band umgestellt.
Fazit
Bei diesen offenbar noch wenig bekannten Anforderungen einschlägiger Tornomen ist es nicht relevant, ob die Inhalte für diskussionswürdig erachtet werden, sondern die Umsetzung ist vorgegeben.