Wer nun: Metallbauer oder Beschichter?
Nach der EN 1090 dürfen Hersteller bzw. Inverkehrbringer tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium innerhalb der Europäischen Union nur noch mit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen. Was viele allerdings nicht wissen ist, dass die EN 1090 auch Anforderungen an den Korrosionsschutz regelt. Für Tragwerke aus Stahl betrifft dies das Beschichten mit Pulver- und Flüssiglacken sowie das Feuerverzinken und Metallisieren. Für Tragwerke aus Aluminium betrifft dies das Beschichten mit Pulver- und Flüssiglacken sowie das Anodisieren.
Das Haftungsrisiko begrenzen
Inverkehrbring...