Märkte schützen oder öffnen?
Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Geschäftssitzes sind in der EU via Gesetz verboten. Während Deutsche wie Schweizer selbstverständlich vor Ort in Polen einkaufen können, ohne dass sie mit Hinweis auf ihren Pass aus dem Laden verwiesen werden, ist das beim Einkauf via Online-Shop ganz und gar nicht klar.
Nach EU-Recht gibt es für den Deutschen beim digitalen Shoppen in Polen keine verschlossenen Portale, wird er geblockt (Geoblocking), bleibt ihm der Rechtsweg. Für den Schweizer ist die Situation ungeregelt und so öffnet sich eine rechtssichere Handhabe, die Schweizer bzw. den Wirtschaftsmarkt digital vor der Europäisierung und einen Schritt weiter vor der Globalisierung legitim zu schützen.
Was ist Geoblocking?
Unter Geoblocking versteht man eine Technik, die Internetinhalte und Shoppingseiten für bestimmte Regionen sperrt oder nur in einigen Ländern zulässt. Ein Beispiel dafür ist, wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat und bei einem französischen Online-Shop Kleidung bestellen will. Nachdem er die französische Internet-Adresse eingegeben hat, wird er automatisch zur deutschen Seite des Händlers weitergeleitet. Oder der Kauf auf der französischen Website scheitert, weil er in der Bestellmaske seinen deutschen Wohnort nicht eintragen kann. Die beschriebene Situation ist nach jetzigem EU-Gesetz (Artikel 20 §2 der EU-Dienstleistungsrichtlinie) bereits widerrechtlich. Praktiziert wird diese Vorgabe allerdings eher wenig. Damit das Gesetz gelebt wird, hat die EU einige Gesetzesvorschläge vorbereitet, die mit Jahreswechsel verabschiedet werden sollen. Im Jahr 2018 soll es also für EU-Bürger leichter werden, online europaweit zu shoppen. Sogar die grenzüberschreitende Paketzustellung soll erschwinglicher und effizienter werden, damit der Versand den Warenverkehr nicht blockiert. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip erklärte: „Künftig sollen Verbraucher und Unternehmen nicht mehr daran gehindert werden, von den Möglichkeiten des Online-Handels mit Waren und Dienstleistungen in vollem Umfang zu profitieren.“ Mit dieser Zusicherung verbindet sich auch eine europaweite Angleichung der Verbraucherrechte.
Geoblocking in der Schweiz
Entgegen dem Sachstand in der EU hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zunächst informiert, dass es in der Schweiz derzeit keine Regelung zum Thema Geoblocking gibt und man die EU-Vorgaben dazu abwarte. Nach Hinweis auf die aktuelle EU-Gesetzeslage, hat die Behörde dann informiert: „Die Schweiz richtet ihr Recht eigenständig und bei Bedarf auf das europäische Recht aus. Ob und wann sich die Schweiz in diesem Bereich an das Recht der EU anpassen wird, ist derzeit offen.“
Schweizern, die online über einen VPN-Tunnel in ein EU-Land verbunden sind, ist das Online-Shoppen in den EU-Ländern mit verdeckter ID möglich.