PSA seit April 2018

Worauf gilt es zu achten?

Im April wurde die EU-Verordnung für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gültig. Sie ersetzt die Richtlinie von 1989. Die vier wichtigsten Änderungen, auf die Arbeitgeber bei der Beschaffung von Schutzkleidung achten sollten, erklärt PSA-Experte Werner Münnich von CWS-boco. -> zum Produkt-Journal Arbeitskleidung

1. Gültigkeit der Zertifizierung und Überprüfung

Ein wichtiges Novum, das Arbeitgeber kennen sollten, ist die neue Frist für die Zertifizierung der PSA. Alle Modelle müssen alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden. Das Zertifikat wird „Baumusterprüfbescheinigung“ genannt. Bislang war diese regelmäßige Nachzertifizierung in vielen Fällen nicht notwendig.
Die Zertifizierung muss durch den Hersteller erfolgen. Wer die PSA weiterverkauft oder vermietet, muss ebenfalls sicherstellen, dass die Artikel alle korrekt zertifiziert sind. Da Mietserviceanbieter die Schutzausrüstung ihrer Kunden waschen, stellen sie neben der Zertifizierung der Kleidung zudem sicher, dass die Kleidung nach jeder Wäsche voll funktionstüchtig und das Verfallsdatum nicht abgelaufen ist. Auch dies ist Vorschrift nach der neuen Verordnung. Ein Vorteil des Mietservice: Eine regelmäßige, fachliche Überprüfung wie in den CWS-boco Wäschereien kann nicht gewährleistet werden, wenn PSA eingekauft und dann privat gewaschen wird.

2. Konformitätserklärung

Hinter diesem Begriff steckt ein einfaches Prinzip: Jedem einzelnen Teil muss eine Erklärung beiliegen. Darin wird bestätigt, dass das Teil dem zertifizierten Baumuster entspricht, das heißt mit ihm konform ist. Damit wird die Lücke zwischen dem zertifizierten Baumuster und dem einzelnen Teil geschlossen und sichergestellt, dass das einzelne Teil dem Zertifikat entspricht. Kunden im Mietservice können mit der Konformitätserklärung sicher sein, dass ihre PSA auch korrekt zertifiziert und überprüft worden ist.

3. Rückverfolgbarkeit sicherstellen

Die Hersteller von PSA müssen nun jedes Modell kennzeichnen. Mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer versehen, kann jedes Teil dem richtigen Hersteller zugeordnet werden. Zehn Jahre lang muss der Hersteller dokumentieren können, an wen die PSA verkauft wurde. Jeder Wirtschaftsakteur, der die persönliche Schutzausrüstung an andere weitergibt, muss außerdem dokumentieren, von wem sie bezogen und an wen sie abgegeben wurde. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn potenziell gefährliche Fehler auftreten. Das heißt auch für Betriebe: Genau dokumentieren, von wem PSA bezogen und an wen sie abgegeben wurde.

4. Herstellerinformation liegt bei

Lückenlose Information für den Kunden: Die sogenannte Herstellerinformation ist wie eine Gebrauchsanleitung für die persönliche Schutzausrüstung. Sie muss bei Übergabe der PSA ebenfalls an den Kunden übergeben werden. Kunden bekommen alle wichtigen Auskünfte mit der Kleidung mitgeliefert. Was der PSA also beiliegen muss, sind die Herstellerinformation und Konformitätserklärung.

Der Mietservice in der Verantwortung

CWS-boco beispielsweise verpflichtet sich, PSA mit gültiger Baumusterprüfbescheinigung zur Verfügung zu stellen.

Schutzkleidung nach älteren Normen darf bis 2023 eingesetzt werden. Bis dahin tauscht CWS-boco die Produkte aus, die die Kunden nach der alten Richtlinie erhalten haben.

Informationen zur EU-Konformitätserklärung erhalten Kunden direkt vom Serviceanbieter.

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