Rechtsserie (9)
Musterbauordnung 2016 in der UmsetzungDie Landesbauordnungen bestimmen, wann welches Bauprodukt verwendet werden darf. Sie orientieren sich dabei an der Musterbauordnung (MBO), die nicht rechtlich verbindlich ist, aber als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht dient. Diese wurde wegen europäischer Vorgaben im Jahr 2016 geändert. Die Rechtsanwälte Prof. Christian Niemöller und Nina Harr erläutern die jüngsten Entwicklungen und weisen hin, worauf Metallbauer achten sollen.
In nahezu allen Branchen hat sich herumgesprochen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil erlassen hat, mit dem die Forderung nach dem Ü-Zeichen in Deutschland für europarechtswidrig erklärt wurde. Das nationale Ü-Zeichen wurde allerdings nicht generell beanstandet, sondern lediglich in den Fällen, in denen ein Bauprodukt bereits ein CE-Zeichen trägt, es also beispielsweise von einer – nach der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) – harmonisierten Norm, wie der EN 1090-1 oder der EN 14351-1, erfasst wird. Auch ist bekannt geworden, dass die Musterbauordnung (MBO) infolge...