Silatec
Scheiben für Paniktüren„Für durchbruchhemmendes Glas ist die DIN EN 356 maßgeblich − aber nicht bei Flucht- oder Paniktüren! Pauschal 8 mm Polycarbonat – wie in der Vergangenheit angenommen − darf nicht verwendet werden. Sehr häufig wird auch P4A oder P5A angelehnt an die DIN EN 356 eingesetzt − das reicht bei weitem nicht aus“, so Patrick Coppée, Sales Director Silatec.
Das Problem gerade bei Paniktüren: In Fluchtrichtung muss die Tür schnell und leicht zu öffnen sein, selbst wenn diese verriegelt ist. Und „auch in eine konventionelle durchbruchhemmende Verglasung nach DIN EN 356 kann bereits in sehr kurzer Zeit eine kleine Öffnung geschlagen werden, um dann gezielt am Drücker zu manipulieren“ – so der nationale Anhang NA.10 der DIN EN 1627, und weiter: „Hier hat sich der Einsatz von Polycarbonatplatten gegen den punktuellen Angriff bewährt.“
Bei Paniktüren oder Fluchttüren ist nur solches Glas auch ein echtes Sicherheitsglas, wenn es gemäß DIN EN 1627/1630 geprüft ist, in den Widerstandsklassen RC2, RC3 und RC4. P4A, P5A oder 8 mm Polycarbonat reichen einfach nicht aus, denn das Glas wird gemäß DIN EN 1630 anders als in der DIN EN 356 und sehr umfangreich geprüft. Sicherheitsglas gemäß EN 356 (also P1A-P5A-Glas und P6B-P8B-Glas) darf demnach nicht verwendet werden. In der Praxis ist das häufig nicht bekannt, weshalb fälschlicherweise auch P4A-Glas oder P5A-Verglasungen eingesetzt werden.