Wer nicht weiter weiß ...
… sozusagen mit seinem Metallbau am Ende ist, für den sollte InnoAction ein guter Tipp sein. Hinter dem Start-up steht Richard Weiß. Der Mann ist europäisch zertifizierter Gutachter und Sachverständiger für Fenster, Türen und Fassaden in Aluminium sowie Kunststoff. Für die Branche ist er seit 35 Jahren tätig, in den vergangenen fünf Jahren hat er für InnoAction ein 18-köpfiges Team aus Experten aufgebaut: Dazu gehören u.a. Metallbautechniker, Statiker, Bauphysiker, Monteure wie Vertriebsspezialisten. Ein typisches Portfolio hat das Unternehmen nicht, wer Weiß beauftragt, hat meist ein scheinbar unlösbares Problem – beispielsweise, wenn sich niemand für einen Auftrag findet. Aber auch Schulungen, knifflige Montagen oder technisches Fachwissen lassen sich buchen. Dipl.-Ing. Katja Pfeiffer berichtet über Erfahrungen, die Metallbauunternehmer mit der Koryphäe gemacht haben.
BIM: andere Bauabläufe, andere Verträge
Zum Glück ist es weiterhin fraglich, ob die BIM-Arbeitsweise kleine Handwerksbetriebe überhaupt tangieren wird. Nichtsdestotrotz, vielleicht gibt es den einen oder anderen ambitionierten metallbau-Leser, der sich das Schweizer Unternehmen Methabau aus Amriswil zum Vorbild nehmen möchte. Ursprünglich im klassischen Metallbau verwurzelt, hat sich der Betrieb zum Totalunternehmer mit 200 Mitarbeitern entwickelt – in der Schlosserei arbeiten heute 20 Fachkräfte.
Im SchweizSpezial lesen Sie das Interview mit dem Mitinhaber Michael Scheiwiller. Er führt den Betrieb nach dem Grundsatz „Das BIM-Modell ist die Mutter aller Pläne und aller Arbeit“. Jedes Geländer und jede Pfosten-Riegel-Fassade wird ab der Konstruktionszeichnung über die Fertigung bis hin zur Montage in BIM-Arbeitsweise erstellt. Auf der Baustelle werden 3D-Viewer und Robotic-Stationen eingesetzt, die den Monteuren via Laser beispielsweise die Dübelpunkte anzeigen.Im Gespräch berichtet Scheiwiller, wie die BIM-Arbeitsweise den Ausbau von Methabau unterstützt hat.
Ist ein Betrieb an einem Bauobjekt in BIM-Arbeitsweise beteiligt, dann sollte dies bei der Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber und den Kooperationspartnern berücksichtigt werden. Die Rechtsanwälte Prof. Christian Niemöller und Elke Hennig geben Hinweise, welche neuen rechtlichen Herausforderungen sich stellen. Sie gehen auf die Vergütung von Leistungen für BIM ein, auf haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Aspekte. Auch für Nutzungs- und Änderungsrechte des 3D-Modells sind klare Regelungen empfehlenswert.
Stefanie Manger
Chefredakteurin