Schadensserie (5)
Was ist Edelstahl?Verfärbungen an einem Edelstahl-Balkongeländer gaben den Anstoß, Walter Heinrichs zu beauftragen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sollte gutachterlich klären, ob für das Geländer der Dachterrassen einer Wohnanlage in Simmerath Edelstahl verarbeitet wurde und das Geländer nach dem Stand der Technik und den gültigen Bestimmungen gebaut wurde. Aus der Untersuchung vor Ort resultierte eine Liste fehlender Unterlagen und Anpassungen des Bauteils. Fazit: Eine Abnahme ist erst nach Beseitigung dieser Mängel möglich.
Die Pfosten des Balkongeländers und der Handlauf sind aus 40 mm Edelstahlrundrohr, welches mit Korn 240 gebürstet ist, gefertigt worden. Für die Begutachtung und Überprüfung der Bodenbefestigung der Pfosten müsste eine Bauteilöffnung an einer Bodenstelle erfolgen. Da die Pfosten auf der Decke befestigt wurden und danach vom Dachdecker eingedichtet worden sind, wäre hierfür mit höheren Feststellungskosten zu rechnen. Allerdings war die Statik der gesamten Geländeranlage, insbesondere der Ausbildung und Befestigung der Fußplatten noch nicht eingereicht worden. Ebenfalls muss die Kraftaufnahme...