Asbest - Betriebe in der Pflicht
Bauherr nicht mehr für Beprobung zuständig 05.11.2024 |
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Der Bundesrat hat am 18. Oktober über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung ab- und mehrheitlich zugestimmt. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist. Die neue Gefahrstoffverordnung entlässt die Bauherren aus dieser Pflicht und überträgt sie den Ausbauunternehmen. Künftig muss jeder involvierte Unternehmer eine Beprobung des risikobehafteten Objekts durchführen. Es werden höhere Kosten für den Bauherren entstehen, weil jeder baubeteiligte Unternehmer in Eigenverantwortung handeln muss, Nachtragsforderungen sind zu erwarten, ebenso zusätzliche Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen. Bislang waren gemäß der Empfehlung des Nationalen Asbestdialogs Bauherren dazu verpflichtet, wenn ihr Objekt Baujahr 1993 oder früher gebaut wurde, eine Beprobung auf Asbest zu leisten.