Normen/Richtlinien

EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie

Renovierungspass & Gebäudeenergieaussweis

In Sachen Energieeffizienz von Gebäuden setzt Europa Anforderungen. Basis für die Anforderung ist die sogenannte EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie. Diese soll auch bei den Mitgliedstaaten einen gewissen Druck auf die Gebäudesanierung ausüben, so der europäische Gedanke. Und dieses Gedankengut ist auch schon im Gebäudeenergiegesetz verankert.

Die europäische Richtlinie zielt insbesondere auf folgende Aspekte: Bis zum Jahr 2050 sollen die EU-Mitgliedsstaaten ihren Baubestand möglichst klimaneutral sanieren und für einen effizienten Gebäudebetrieb mit Hilfe von intelligenten Technologien sorgen. Sie soll öffentliche und private Investitionen mobilisieren. Dazu müssen die EU-Mitgliedsländer stärkere und längerfristige Sanierungsstrategien festlegen, die darauf abzielen, den nationalen Gebäudebestand zu dekarbonisieren. Damit kommt dem Gebäudeenergieausweis ein erhöhter Stellenwert zu. Zur Beurteilung soll bis 2024 ein Renovierungspass eingeführt werden. Bis spätestens 31. Dezember 2025 muss der Energieausweis nach EU-Vorgaben erstellt sein. Dabei wird die Energieeffizienzklasse des Gebäudes auf einer geschlossenen Skala angezeigt, wobei nur die Buchstaben von A bis G verwendet werden dürfen. Der Buchstabe A muss emissionsfreien Gebäuden im Sinne des Artikels 2 entsprechen und der Buchstabe G muss den 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung im nationalen Gebäudebestand zum Zeitpunkt der Einführung der Skala entsprechen.


Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz gewährleisten. Neu ist, dass nun auch für bestehende Gebäude eine energetische Sanierung vorgesehen ist und hier Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz vorgegeben werden.

De facto müssen in Deutschland bis 2033 die Klassen F und G modernisiert sein, d. h. 1/3 des Bestandes mit fast 2/3 des gesamten Einsparpotenzials sind zu sanieren. In einer ersten Bewertung ist festzustellen, dass das Konzept, immer die schlechtesten 15 % sanieren zu wollen, gleich von Anfang an die unangenehmen Fälle problematisiert. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe historischer Gebäude, die ebenfalls unter diese Verbesserungsanforderung fallen. Damit dürfte in dem ersten Schwung der Anteil der Problembären hoch sein. Sofern diese von der Regelung ausgenommen werden, wird den schlechtesten Gebäuden zu Leibe gerückt. Allerdings dürfte spannend sein, wie die Sanierungspläne kontrolliert und abgearbeitet werden. Hier ist unter anderem ein fehlendes Gebäudekataster zu nennen.

Bewertung der Vorgaben

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass eine hohe Renovierungsquote auch gut für die Branche ist. Das dürfte aber nur bedingt der Fall sein, denn mindestens zwei kritische Punkte sind schnell erkennbar: Die hohe Renovierungsquote dürfte die betroffenen Gewerke, hier sind neben dem Fensterbau auch die Elektro- und Heizungsbranche sowie die Dämmwirtschaft zu sehen, deutlich überfordern. Es ist davon auszugehen, dass nicht genügend Handwerker zur Verfügung stehen. Damit ist die Machbarkeit limitiert. Weiterhin hat sich Deutschland auch von dem Konzept abgewendet. In einem sogenannten „Non-Paper“ möchte Deutschland weg von den „schlechtesten“ Gebäuden und sich zu einer sinnvollen Sanierung hinwenden. Inwieweit dies europakonform wird, steht in den europäischen Sternen.

Autor: Ralf Spiekers

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