Tür- & Fenstertausch
Hinweis auf Sparpotenzial im Angebot 28.01.2020 |Neben der staatlichen Förderung für energetische Sanierung durch KfW und BAFA müssen Eigentümer seit 2020 weniger Steuern zahlen, wenn sie in selbst genutzten Wohngebäuden oder einem Eigenheim beispielsweise Fenster, Türen oder Fassaden sanieren. Bis zum Jahr 2030 können 20 Prozent der Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld (bis zu 40.000 Euro) abgezogen werden; Kosten für Energieberater sogar zu 50 Prozent. Für das Austauschen einer Ölheizung gibt es durch das Klimapaket eine Abwrackprämie in Form eines Zuschusses von bis zu 45 Prozent.
Erstellen Metallbauer ein Angebot, für das das steuerliche Sparmodell gilt, sollten Kosten wie Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie Gerätekosten separat vielleicht mit einem Hinweis auf die steuerlichen Vergünstigungen ausgewiesen werden.
Nur Handwerkerleistungen, die per Rechnung oder anhand eines Kontoauszugs belegt werden können, sind von der Steuer absetzbar. Rechnungen und Belege müssen zudem zwei Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus gilt der Steuerbonus nur für den Arbeitslohn sowie für Fahrt- und Gerätekosten. Nicht von der Steuer absetzbar sind Materialkosten für die Sanierung. Deshalb sollten auf der Handwerkerrechnung die Montagekosten separat aufgeführt werden - inklusive Mehrwertsteuer.