Gebäudeintegrierte Photovoltaik
Neue FVHF-Leitlinie 06.05.2024 |Die Möglichkeiten, Photovoltaik dauerhaft und standsicher in eine Vorgehängte Hinterlüftete Fassade zu integrieren, beschreibt die neue FVHF-Leitlinie „Bauwerksintegrierte Photovoltaik (BIPV) an Gebäuden mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF)“. Sie legt Grundsätze und Mindestanforderungen fest, dabei geht es auch um Aspekte, die teilweise nicht in Normen und Vorschriften geregelt sind. Die Leitlinie richtet sich an Architekten, Fachplaner, Ingenieure sowie Fassadenmonteure.
Bei der Integration von PV in Fassaden kann die VHF ihren großen Vorteil ausspielen, da die Solarmodule die Funktion eines klassischen Bekleidungsmaterials mit übernehmen. Somit wird das Modul zur Außenhaut der Fassade mit ihren funktionalen, konstruktiven, gestalterischen sowie elektrischen Anforderungen. Die Leitlinie legt Grundsätze und Mindestanforderungen für dauerhafte und standsichere vorgehängte hinterlüüftete Außenwandbekleidungen fest. Als Geltungsbereich dienen die DIN 18516-1 und die anderen Leitlinien des FVHF, insbesondere die Leitlinie „VHF – Planung und Ausführung“.
Insbesondere für Fachplaner, Ingenieure und Fassadenmonteure sind Erläuterungen zu Konstruktion, Statik, Brandverhalten, Montage sowie Einbindung der BIPV-Anlage in das Energiekonzept hilfreich. Beispiele von CO2-Bilanzierungen sowie zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen einer VHF-Photovoltaik runden die Leitlinie ab.