Ausführung Fluchttüren

Das aktualisierte kostenlose ifz info TU-04/2 geht auf die Funktionalität der Verschlüsse sowie die baurechtlichen Anforderungen an Fluchttüren in Deutschland ein. Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen sind essenziell für die Sicherheit von Personen in Gebäuden. Zum einen bieten sie Schutz vor unbefugtem Zutritt, zum anderen gewährleisten sie eine schnelle Fluchtmöglichkeit im Notfall. Besonders Notausgangs- und Paniktüren, die gemäß den Normen EN 179 und EN 1125 geprüft werden, erfüllen diese grundlegenden Anforderungen. Dabei kommt es im Wesentlichen auf das Zusammenspiel von Türblatt, geeignetem Verschluss und der Einbausituation an. Neben den genannten mechanischen Türverschlüssen kommen zunehmend elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach DIN EN 13637 zum Einsatz. Allerdings ist diese Norm noch nicht vollständig harmonisiert, sodass eine Anwendung nur eingeschränkt möglich ist.

Fluchttüren müssen baurechtliche Vorgaben erfüllen, darunter die Anforderungen, leicht zu öffnen zu sein und nach außen aufzuschlagen. Entscheidend ist auch eine regelmäßige Wartung, um Gebrauchstauglichkeit und Funktion sicherzustellen. Als sinnvolles Regelintervall mit entsprechender Dokumentierung schlagen EN 179 bzw. EN 1125 einen Monat vor, sofern vom Hersteller nichts anderes vorgegeben ist. Das ifz info TU-04/2 steht zum Download zur Verfügung.                                   

                                            www.ifz-rosenheim.de

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