Baurecht — Bestandsbauten (2)
Mangelhaftung in der SanierungBei der Sanierung trifft die neue Metallbauleistung auf einen alten Bestand. Funktioniert das Zusammenspiel nicht, stehen schnell Mangelvorwürfe im Raum. Wie sich in diesem Fall die Haftung des Auftragnehmers darstellt und wie sie sich begrenzen lässt, darüber informiert Weiss Weiss Rechtsanwälte Fachanwälte.
Auch in der Sanierung gilt: Ein Mangel liegt vor, wenn der letztendliche Ist-Zustand auf der Baustelle vom vertraglich vereinbarten Leistungssoll zum Zeitpunkt der Abnahme abweicht. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, das Leistungssoll exakt zu definieren. Indem die Leistung des Unternehmers möglichst eng und konkret beschrieben ist, lässt sich die Haftung auch auf diesen Bereich einschränken. Anderenfalls bleiben Auslegungsspielräume. Diese bergen schon deshalb Risiken, weil der Bundesgerichtshof (BGH) den funktionalen Mangelbegriff geprägt hat.
Leistung & Funktion als Einheit
Einersei...