Oberflächen

Die Haftung für Beschichtungen

Im Streitfall besser Gutachter als Gericht

Die Oberflächenbeschichtung soll gut am Stahl haften. Das ist klar. Doch was, wenn sie das nicht optimal tut und die Farbe oder der Lack schon auf der Baustelle abblättert? Oder erst nach Jahren? Wer haftet dann?

Generell gilt: Derjenige, der ein Bauteil in den Umlauf bringt, ist für das Produkt verantwortlich. Daher haftet der Metallbauer für alle Zukaufteile, die er verbaut, und für den Korrosionsschutz. Laut Ute Brunner-Bäurle, Leiterin der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle beim IFO Institut für Oberflächentechnik in Schwäbisch Gmünd, hat der Metallbauer drei Möglichkeiten, um die Qualität der Beschichtung sicherzustellen:

eigenes Audit des Lieferanten

Zertifikat des Beschichtungsunternehmens durch eine unabhängige Stelle

Zertifizierung des Feuerverzinkers nach DASt 022 (was aber in Deutschland...

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