Fluchttreppen
Im Notfall der rettende WegTreppen verbinden die Etagen mehrgeschossiger Gebäude und im Notfall sind sie auch der entscheidende Flucht- und Rettungsweg. Entsprechend streng sind die Vorschriften zu ihrer Planung und Gestaltung. Fluchttreppen aus Edelstahl trotzen der Zerstörung durch Feuer bei Temperaturen von über 500 Grad Celsius und erweisen sich auch bei extremen Witterungsbedingungen als robust.
Jedes Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen muss ein räumlich abgeschlossenes, innenliegendes Treppenhaus haben, das an eine Gebäudeaußenseite angrenzt. In Hochhäusern sind mindestens zwei solcher abgetrennten Treppenräume mit jeweils mindestens 1,25 Meter Laufweite als alternative Fluchtwegmöglichkeiten vorgeschrieben. Diese notwendigen Treppen dürfen von keinem Punkt im Gebäude weiter als 35 Meter entfernt sein, um in kürzester Zeit erreicht zu werden. Zudem müssen sie so angelegt sein, dass das Risiko minimiert ist, dass bei Gefahr hastig flüchtende Menschen stolpern oder fallen.
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