Spezialfall zweiter Rettungsweg
Außentreppen als letzte Rettung!?Von jedem Aufenthaltsbereich müssen zwei Rettungswege ins Freie führen. In den Fällen, wo die Höhe des Gebäudes, die Anzahl der zu rettenden Personen oder besondere Personengruppen wie Alte, Kranke oder Kinder die Möglichkeiten der Rettungsgeräte der Feuerwehr übertreffen, ist ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig. Dies sind in vielen Fällen Treppen. Die Sachverständige und Prüfingenieurin Prof. Sylvia Heilmann erläutert die Bedingungen für derartige Treppen.
Das deutsche Bauordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und manifestiert sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Es beinhaltet baulich-technische Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt unter anderem den baulichen Brandschutz. Einbezogen sind darin auch Treppen. Sie gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Flucht- und Rettungswege. Über Fluchtwege sollen sich bei Gefahr Menschen ohne fremde Hilfe selbst und auf kürzestem Weg in Sicherheit bringen können. Rettungswege sollen im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren mit Hilfe von Rettungskräften sowie...