Kommentar

Ein Ausblick

Die Unternehmen des konstruktiven Stahl- und Aluminiumbaus sind in ca. 15 Marktsegmenten zuhause. Allein wegen dieser Vielfalt ist diese Branche gegen so manche Krise gefeit. Unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede und der Unternehmensprofile gibt es nach den Rückmeldungen unserer Leser Zuwachspotenzial in folgenden Segmenten: Eingangstore, Balkone, Sonnenschutz, Sicherheitstechnik sowie Treppenbau. Zudem ist davon auszugehen: Je länger ein Trend den Markt treibt, umso ausgeklügelter sind die Anforderungen der Kunden und die Produkte der Zulieferer. Solche Entwicklungen wie etwa im Markt Sonnenschutz spielen dynamischen Betrieben zu, die sich gerne fordern lassen.

Für das Stimmungsbarometer

Den zahlreichen verhaltenen Prognosen für das Baujahr 2020 möchten wir folgende Zahlen gegenüberstellen: Von Januar bis Oktober 2019 wurden in Deutschland genauso viele Wohnungen genehmigt wie in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018. Ebenso positiv meldete das Statistische Bundesamt für das dritte Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent mehr Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk. Im gesamten Jahr 2018 sollen die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent gestiegen sein. Und branchenspezifisch: Im Januar gaben rund 16 Prozent (35% Nov. 2019) Metallbauunternehmer aus NRW in der Umfrage des Fachverbandes an, dass sie für 2020 eine Verschlechterung erwarten, von einer Verbesserung gehen 22 Prozent (8% Nov. 2019) aus; rund 62 Prozent (57% Nov. 2019) sehen ein stabiles Jahr vor sich.

BIM in 2020

In NRW gibt es keine rechtlich verpflichtende Einführung von BIM — nicht für Planer, Architekten, Baubehörden noch für ausführende Betriebe. So die Info des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Verpflichtende Einführungen von BIM würden vor allem die Bauherren, Architekten und Planer treffen; für ausführende Betriebe sollte es zunächst ausreichen, wenn sie ihre 2D-Daten als BIM-Daten zur Verfügung stellen bzw. aus 3D-Modellen abgeleitet 2D-Pläne erstellen. Im Fall der Fälle können dies externe Dienstleister organisieren, wobei inzwischen viele CAD-Softwarelösungen IFC-Daten exportieren und importieren können. Nichtsdestotrotz ist klar: Die BIM-Arbeitsweise birgt auch für bestimmte Betriebsprofile im Stahl- und Metallbau erhebliche Vorteile. Noch scheuen viele die Investitionen und beschränken sich im BIM-Fall auf Montage und Fertigung; die Werksplanung vergeben sie an einen Dienstleister.

Zudem ist das Vergaberecht nicht BIM-kompatibel. Bislang dürfen nach dem Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen keine Produkte im Leistungsverzeichnis benannt werden, die Wahl ist Sache des Metallbauers; in gewerblichen Ausschreibungen können Metallbauer die vorgegebenen Produkte im LV mit gleichwertigen ersetzen. Dieser Entscheidungsspielraum steht für die ausführenden Betriebe auf dem Spiel. Derzeit sorgt dieser auf den Baustellen allerdings eher für Verdruss: Bauteile wie mechatronische Fenster und Türen bestehen aus Komponenten unterschiedlicher Hersteller, deren bauliche Unvereinbarkeit immer häufiger von den Monteuren gemeldet wird. Solche Verzögerungen bescheren neben Ärger zusätzliche Kosten für den Handwerksbetrieb, wenn er die Produktauswahl verantwortet. Daher fordert zugunsten reibungsloser, kosteneffizienter Bauabläufe mancher Metallbauer, dass die Wahl der Produkte via Vergaberecht gänzlich in die Verantwortung der Architekten und Planer gelegt wird und bereits in den Leistungsverzeichnissen vorgegeben wird.

In BIM-Arbeitsweise werden natürlich auch metallbauspezifische Kollisionen im 3D-BIM-Modell vorab bei der Planung ausgemacht und korrigiert. Deshalb die Frage: Macht es nicht doch Sinn, die Möglichkeiten der Produktwahl beim Ausführenden zu belassen und stattdessen rechtlich zu gewährleisten, dass der Metallbauer mit seiner Werksplanung rechtzeitig in die BIM-Arbeitsweise integriert wird? Ist nicht in vielen Fällen die Zeichnung konkreter Produkte mit der Werksplanung direkt verknüpft? Pragmatismus ist viel, aber nicht alles. Es gibt auch einen berufspolitischen Aspekt. Bei BIM-Pilotprojekten ist es erfolgreich so organisiert worden, dass ausführende Handwerker frühzeitig in die Planung einbezogen wurden. Aber auch für die Umsetzung dieser Variante käme man um die Modifikation des Vergaberechts nicht umhin. Dann wäre eine Lösung gefragt, wie ein ausführender Betrieb regulär in BIM-Arbeitsweise an einem Objekt mitplanen kann, obwohl dieses noch nicht ausgeschrieben war.


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