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… es wird auch für die Metallbaubetriebe nun Zeit, sich mit der Norm und insbesondere den neuen Bezeichnungen sowie der CE-Kennzeichnung für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse auseinanderzusetzen. Nicht die Produkte selbst werden sich grundlegend ändern, aber sehr wohl deren Benennung – es wird regelrecht eine neue „Sprache“ eingeführt.

Des Weiteren fällt vielen Metallbauern die Erstellung von Leistungserklärungen schwer, wie bei Türen nach DIN EN 14351-T1 (Fenster u. Außentüren ohne Anforderungen an Feuer und Rauch) festzustellen ist.

Da Rauchschutztüren zukünftig unter das Konformitätssystem 1 fallen, müssen Betriebe, die diese bisher „nur“ herstellen, auch fremdüberwacht und zertifiziert werden! Die Voraussetzung einer werkseigenen Produktionskontrolle sollte zwischenzeitlich für die meisten Metallbauer keine Schwierigkeit mehr darstellen. Die vorgeschriebene Fremdüberwachung nur noch 1x jährlich nach DIN EN 16034 anstelle bisher 2x jährlich nach nationaler Zulassung wird gar für Entlastung der Hersteller sorgen.

Derzeit werden die gegenwärtigen Strukturen der Zertifizierung und Überwachung durch die Überwachungsgemeinschaften für Feuer-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse von klein- und mittelständischen Betrieben den europäischen Anforderungen angepasst. Hierzu wurde mit AKF-Zert in Essen eine neue Zertifizierungsstelle gegründet. Diese wird die Erweiterung ihrer bestehenden Akkreditierung und die Notifizierung für die DIN EN 16034 beantragen, um eine kompetente und verlässliche, zeitnahe und kalkulierbare Fremdüberwachung und Zertifizierung auch nach DIN EN 16034 anzubieten. Somit bleibt die Herstellung von Feuer- und Rauchschutztüren auch weiterhin für Metallbaubetriebe möglich und interessant.

Es ist zu erwarten, dass die nationalen Zulassungen wohl überwiegend bis zum Ende der Koexistenzphase Bestand haben werden – sich zu informieren und zu schulen ist dennoch schon heute ratsam.

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