Aus der Praxis für die Praxis (7)

Brand- und Rauchschutztüren

Brandschutz- und Rauchschutztüren, wenn baurechtlich bzw. brandschutztechnisch gefordert oder erforderlich, sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen. Ihre Funktionsfähigkeit, inklusive der angebauten Teile wie Feststellanlagen, muss immer gewährleistet sein. Der Feuerschutzabschluss muss nicht nur aus jeder Lage sicher schließen, sondern muss im Notfall auch immer zu öffnen sein. Der Betreiber/Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit der Türen verantwortlich.

In der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt sind unter dem Punkt, Bestimmung für die Nutzung und Wartung von Brand-...

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