Das Bundesministerium für Verkehr

11% Brücken sind in „nicht ausreichendem“ Zustand, 2% in „ungegnügendem“

Zum Kriterium „nicht ausreichend“ konstatiert Bundesminister Andreas Scheuer (CSU): „Wir haben wieder eine sehr typisch deutsche Diskussion. Was in Deutschland als marode oder nicht ausreichend gilt, ist anderswo in einem guten Zustand eingestuft.“ Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen befindet sich die große Mehrheit (87 Prozent) der Brücken im Zustand „gut“ bis „ausreichend“. 11 Prozent sind offiziell mit „nicht ausreichend“, zwei Prozent mit „ungenügend“ zensiert. Zu diesen Zustandsnoten bemerkt die Pressestelle des Ministeriums: Diese Noten bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung, sie geben also keinen Aufschluss über mögliche Schäden. Ein Beispiel: Die Note „ungenügend“ besagt also nicht, dass die Brücke einsturzgefährdet ist. Sie kann aber bedeuten, dass bei der Brücke im Geländer Stäbe fehlen oder Beton auf der Fahrbahn abgeplatzt ist (Schlagloch).

Mitte August hat Bundesminister Scheuer in der Bild am Sonntag angekündigt: „Unabhängig von den Ereignissen in Genua werden wir Ende 2018 einen neuen weiterentwickelten Prüfungsindex für Brücken vorlegen. Bislang gilt eine Brücke schon als in schlechtem Zustand, wenn sie kleine Schlaglöcher hat oder Sprossen an Brückengeländern fehlen, ohne dass dies eine Gefahr darstellt. Künftig hat die Tragfähigkeit oder die Bauwerkssituation Vorrang. Mit dieser Art Brücken-TÜV können wir noch genauer den aktuellen Zustand der Brücken abbilden.“ Wesentliche Parameter des aktuellen Brücken-TÜVs sind:

  • Gemäß DIN 1076 erfolgt alle sechs Jahre eine fachkundige Hauptprüfung.
  • Alle drei Jahre nach einer Hauptprüfung erfolgt eine einfache Prüfung.
  • Besichtigungen finden im jährlichen Rhythmus und laufende Beobachtungen in    halbjährlichen Rhythmus statt.
  • Die Bauwerksbesichtigungen und -prüfungen werden von speziell geschulten Bauwerksprüfingenieuren durchgeführt.
  • Die Pflicht zur Brückenprüfung gilt generell für alle Betreiber und Baulastträger, also auch für Brücken im Zuge von ÖPP-Strecken.
  • Zudem setzt die BAST (Bundesanstalt für Straßenbau) das Forschungsprojekt „Intelligente Brücke“ um. Hierbei geht es darum: Schäden und Verfall zu registrieren, die nicht sichtbar sind. Bei dem Projekt wird das Bauwerk mit Sensoren ausgestattet, die den Zustand im Inneren messen. Aktuell wird das an einer Brücke am Autobahnkreuz Nürnberg erprobt.

Gelder für den Brückenbau

Aus dem Bundeshaushalt zur Brückenmodernisierung stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen (Strecke und Brücke)  im Jahr 2018 insgesamt 3,9 Milliarden Euro bereit, die in der Finanzplanung bis 2022 auf rund 4,4 Milliarden Euro anwachsen. Gemäß der Erhaltungsbedarfsprognose sollen von diesen Mitteln in diesem Jahr (2018) rund 1,4 Milliarden Euro in die Brückenerhaltung fließen, 2020 sogar rund 1,5 Milliarden Euro und 2022 rund 1,6 Milliarden Euro.

Darüber hinaus hat das BMVI 2015 das Sonderprogramm Brückenmodernisierung aufgelegt. Hier gilt: Jede Maßnahme, die Baurecht erhält, wird auch finanziert:

Im Rahmen dieses Programms stellt das BMVI in den Jahren 2018 bis 2022 rund 4,1 Milliarden Euro bereit.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Brücke in das Programm ist, dass die Sanierung mehr als 5 Millionen Euro kostet und Baurecht besteht.

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