Die Regelwerke für den Brückenbau sind für EU-Länder weitestgehend harmonisiert, einheitliche technische Standards gesetzt. Unterschiede gibt es sicher in der Verwaltung der Auftragsvergabe, in der Überwachung der Baustellen und im Prozedere der Bauwerksüberprüfung. Lesen Sie vier Statements zur Tragödie in Genua: Dr.-Ing. Dirk Proske, Dipl.-Ing. Stefan Materna, Prof. Manfred Curbach und Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW.
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