Die neue DIN 18008
Folgen für Fenster und HaustürenFür Fenster bietet die DIN 18008 dieselben Nachweiserleichterungen wie die TRLV, d.h. hier werden sich keine Änderungen ergeben. Ist eine explizite Bemessung erforderlich, kann sich die Nachweisführung etwas aufwändiger darstellen; durch Einsatz von EDV (wobei das auch ein einfaches Tabellenblatt sein kann) lässt sich dies kompensieren. Mit der Anwendung nur noch eines Bemessungskonzeptes für Glas und beispielsweise Befestigung (Dübel) oder Unterkonstruktion kann eine doppelte Lastermittlung vermieden und im Ergebnis der Aufwand reduziert werden.
Bauprodukte, somit auch Glas in entsprechender Anwendung, müssen die Anforderungen der Landesbauordnungen (LBO) erfüllen, d.h. verkürzt gesagt: (ausreichend) sicher sein. Aktuell sind bauaufsichtlich eingeführt zur Nachweisführung auf dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte als Basis die DIN EN 1990 – sog. „Eurocode 0“ – und für die Einwirkungen der Eurocode 1 (DIN EN 1990); für fast alle Baustoffe ist die Bemessung in den entsprechend abgestimmten Eurocodes 2 bis 9 geregelt.
Für Glas sind die Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV (kurz: TRXV) als Bemessungsregeln eingeführt. Diese basieren...