Hilfen gegen Corona-Krise
Finanzspritzen für Selbständige und KMUAufgrund der Corona-Krise kämpfen vor allem Solo-Selbstständige sowie kleine und mittelständische Betriebe um ihre Existenz. Damit die wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung einen milliardenschweren Schutzschirm aufgespannt.
Durch die Auswirkungen des Corona-Virus stehen viele Betriebe vor einer existenziellen Krise. Besonders stark betroffen sind Solo-Selbständige und kleine Unternehmen. Die Regierung hat deshalb ein Rettungspaket beschlossen. Insgesamt 50 Milliarden Euro sollen als Soforthilfe zur Verfügung stehen. Zusätzlich haben viele Bundesländer unterschiedliche Programme aufgesetzt, als ergänzendes Angebot zur Soforthilfe des Bundes. Die Hilfsangebote sind zum Teil kombinierbar, die vom Bund festgelegten Fördergrenzen dürfen allerdings nicht überschritten werden. Geht es darum, die persönliche Existenz einzelner Betroffenen zu sichern, erleichtert die Bundesregierung zusätzlich den Zugang zu Sozialleistungen aus der Grundsicherung. Für einen Zeitraum von sechs Monaten wird vorhandenes Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt.
Soforthilfen und Kurzarbeitergeld
Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine Einmalzahlung für drei Monate zugunsten von Kleinunternehmern sowie Solo-Selbständigen, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Wie hoch der Betrag pro Betrieb ist, hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Selbständige sowie Unternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern sollen 9.000 Euro erhalten. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.
Die Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Bundesländer, die jeweiligen Internetseiten sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht: bmwi.de
Über die Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gelangen Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern zu den Online-Portalen der jeweiligen Bundesländer und können online Anträge stellen. Auszahlungen sollen innerhalb weniger Tage nach Antragstellung erfolgen.
Betroffene können online Anträge herunterladen und diese auch digital bei den zuständigen Behörden einreichen. Um einen Zuschuss zu erhalten, darf ein Betrieb oder Selbstständiger allerdings vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Der finanzielle Schaden muss in direktem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Corona-Pandemie stehen. Als Stichtag ist der 11. März festgelegt.
Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern sollen verbesserte Bedingungen für Kurzarbeitergeld helfen. Sind zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent betroffen, werden Sozialversicherungsbeiträge voll übernommen. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent von ihrem Gehalt, wer mindestens ein Kind hat 67 Prozent. Der Bezug ist bis zu zwölf Monate möglich. In diese Regelung ist auch Leiharbeit mit einbezogen. Betroffene Unternehmen melden sich bei der Agentur für Arbeit, die dann prüft, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld vorliegen.
Für das Beantragen von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig, die Rufnummer ist bundesweit einheitlich. Kostenfreie Unternehmerhotline der Bundesagentur (arbeitsagentur.de): 0800 45555 20
KfW-Sonderprogramm
Sowohl Soforthilfen als auch Kurzarbeitergeld müssen nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus steht mittelständischen Unternehmen, die kurzfristig eine Finanzierung benötigen, das KfW-Sonderprogramm 2020 mit unbegrenzten Mitteln zur Verfügung. Anträge können über die Hausbank oder einen Finanzdienstleister gestellt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will außerdem eine Regelung schaffen, die verhindert, dass Betriebe in Liquiditätsschwierigkeiten innerhalb kurzer Zeit Insolvenz anmelden müssen. Eine deutlich ausgeweitete Frist soll Firmeninhabern die notwendige Zeit geben, die Krise zu bewältigen.
Investitions- und Betriebsmittelkredite, von denen bislang junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung profitiert haben, werden deutlich ausgeweitet und stehen nun Betrieben jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Für Unternehmen bis 50 Millionen Jahresumsatz und weniger als 250 Mitarbeitern bietet die KfW eine 90-prozentige Risikoübernahme. Zinssätze wurden für kleine und mittlere Betriebe gesenkt und liegen bei einem bis 1,46 Prozent.
Unternehmer und Selbständige, die eine Finanzierung aus den KfW-Programmen nutzen möchten, wenden sich an ihre Hausbank oder an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Die Hotline der KfW (www.kfw.de) für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001
Online-Unterstützung von Finanzdienstleistern
Einige Online-Finanzdienstleiter wollen helfen, die Hilfen von Bund und Ländern zu verteilen. Gemeinsam mit mehreren Partnern unterstützt etwa die Plattform Kapilendo kleine und mittelständische Unternehmen bei der schnellen Beschaffung von Liquidität. Betroffene Unternehmen sollen über die Homepage des Finanzdienstleisters einfachen Zugang zu verschiedenen Liquiditätsbausteinen erhalten – von klassischen und alternativen Finanzierungen über Factoring bis hin zu Hilfsprogrammen oder Fördermitteln. Die Vermittlerplattformen Compeon und Fincare kooperieren mit der KfW und anderen Förderbanken. Sie nehmen online Kreditanfragen auf und leiten diese entsprechend weiter.
Um Finanzierungen zu beantragen, sind einige Unterlagen notwendig. Dazu gehören etwa eine Liquiditätsplanung, Bilanzen der vergangenen drei Jahre, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie das BWA-Jahresergebnis der zwei Vorjahre. Wer einen Antrag auf Selbsthilfe stellt, muss darin die Schadenshöhe beziffern und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die entstandenen Verluste aufgrund der Corona-Maßnahmen entstanden sind.