Kurzarbeitergeld
Vorbereitungen für die AbschlussprüfungUm in der Corona-Pandemie schnell und unbürokratisch zu helfen und den betroffenen Betrieben zeitnah Liquidität zur Verfügung zu stellen, wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld zunächst meist oberflächlich, d.h. auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geprüft und das Kurzarbeitergeld (KUG) vorläufig ausbezahlt (§ 328 SGB III). Kürzlich hat die BA mit den intensiven Abschlussprüfungen begonnen. Viele Betriebe fragen sich, wie sie sich am besten auf eine solche Prüfung vorbereiten und welche Risiken im Falle eines ungerechtfertigten Bezugs drohen. Der Fachbericht informiert.
Das Thema Kurzarbeit hat mit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 schlagartig an Bedeutung gewonnen. Lag die Zahl der kurzarbeitenden Betriebe laut Bundesagentur für Arbeit im Februar 2020 noch bei 4.694 und die Zahl der Kurzarbeitenden bei 133.924, erhöhte sich diese Zahl mit Ausbruch der Corona-Krise im März 2020 schlagartig auf 342.426 Betriebe und 2.579.665 Kurzarbeitende. Im April 2020 wurde der bisherige Höhepunkt von über 600.000 Betrieben und fast 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit erreicht.
Laut ifo Institut waren im April 2020 darunter auch ca. 1,9 Mio. Mitarbeitende aus dem...