„Prüfen Sie Ihre Werkverträge!“
Im Gespräch mit Anwalt Dr. Alexander DeickeDr. Alexander Deicke, Fachanwalt in Ludwigsburg für Outsourcing-Themen, bezweifelt, dass die Novelle zur Zeitarbeit den Arbeitsmarkt strukturell verändert. Metallbauer sollten aber dringend ihre Werk- und Zeitarbeitsverträge auf Konformität hin überprüfen.
metallbau: Herr Dr. Deicke, worin unterscheiden sich Werksvertrag und Zeitarbeit?
Dr. Alexander Deicke: Zeitarbeit ist Leiharbeit, die abhängig Beschäftigte leisten, und die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt ist. Per Werkvertrag erbringt ein Selbstständiger quasi als Dritter seine Leistungen im Auftrag. Beides sind Werkzeuge, die der Gesetzgeber zulässt, damit Unternehmen flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren können.
metallbau: Und worum geht es nun bei der Änderung von Arbeitsministerin
Andrea Nahles zum 1. April?
Deicke: Die Frist für Arbeitnehmerüberlassung bleibt bei 18...