Richtlinien Fensterlüftung
ift-Richtlinie LU-01 und LU-02Corona hat die Mängel bei der Lüftung zur Sicherstellung der notwendigen Luftqualität aufgezeigt. Geschlossene Schulen und die eingeschränkte Nutzung von Büros, Veranstaltungsräumen oder dem Einzelhandel wegen unzureichender Lüftungskonzepte sind zum bestehenden Problem der Schimmelbildung hinzugekommen. Planer und Fensterhersteller müssen davon ausgehen, dass das nach DIN 1946-6 geforderte „Lüftungskonzept“ nachdrücklich eingefordert wird.
Die beiden ift-Richtlinien gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter, beschlaggeregelte Lüfter (z. B. kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung). Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung. Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über1/3 der Fenster) zu erstellen. Dieses kann von jedem Fachkundigen (siehe Seminare ift Akademie) erstellt werden.
Die ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften“ ermöglicht Herstellern und Planern, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weitere Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.
Die ift-Richtlinie LU-02/2 „Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau“ unterstützt Fensterhersteller bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzepts, dass für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 erforderlich ist. Mit Hilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter. Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zur Wohn-/Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie zur Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.
Die Richtlinien sind print oder digital für 27,00 bzw. 18,00 Euro erhältlich: www.ift-rosenheim.de/shop