Smela ist nach EN 1090 zertifiziert
Bis die Zertifizierung nach EN 1090 über die Bühne ist, vergehen zwischen vier und acht Wochen. Wer beim Fachverband Metall N-W aktuell nach einer ersten Beratung fragt, wartet bis zu acht Wochen auf den Termin. Metallbaumeister Daniel Smela hat es hinter sich, er berichtet über das Prozedere.
Nach der DIN 18800-7 war der Betrieb von Daniel Smela nach der Herstellerklasse C zertifiziert, nach der EN 1090 ist das Metallbauunternehmen in Oberhausen nun in der Ausführungsklasse EXC 2 tätig. „Damit decken wir einen umfassenderen Tätigkeitsbereich ab als mit der Herstellerklasse C“, erläutert Daniel Smela. Als Metallbaumeister, Interna tionaler Schweißfachmann und Betriebswirt hat sich der 32-Jährige gute Voraussetzungen geschaffen, um sich mit dem Unternehmen Günter Smela am Markt zu behaupten.
Bei der Zertifizierung hat er sich vom Fachverband Metall N-W und der notifizierten Prüfstelle helfen lassen. „Eine persönliche Beratung vor Ort, Checklisten und ein Informationsleitfaden haben uns durch den Dschungel der Vorbereitungen geführt“, so Smela. Betriebe, die keinem Verband angehören, rät er, „sich mit der notifizierten Stelle abzusprechen und Informationen aus dem Internet zu sammeln“.
Die 24-köpfige Belegschaft des Betriebs Günter Smela verfügt über sechs Schweißer mit gültigen Schweißerprüfungen. Die Fachkräfte decken die Verfahren 111 (Lichtbogenhand), 135 (Metall-Aktiv-Gas) und 141 (Wolfram-Inert-Gas) ab. „Die neue Norm hatte auf unser schweißtechnisches Personal keinerlei Auswirkungen“, berichtet Smela, „für jedes angewandte Schweißverfahren haben mindestens zwei Schweißer ein gültiges Schweißzeugnis.“
Zertifikation der Bauteile. Metallbauunternehmen, die bislang nach der 18800-7 in den Klassen B – E zertifiziert waren, fällt die Umstellung vergleichsweise leicht. Beim Unternehmen Günter Smela wurde die Erstzertifizierung im Jahr 2000 durchgeführt, nach Vorschrift wurde das Audit im Dreijahresturnus wiederholt. „Der Prüfumfang durch die notifizierte Stelle ist durchaus vergleichbar“, meint Smela. Vorteil der neuen Norm ist für Unternehmen, die zur Zeit eine jährliche Überprüfung haben, dass nach Erstprüfung und vorhandenem Vertrauen der Prüfstelle die Zeiträume zwischen den Kontrollen drei Jahre dauern können. „Das senkt die laufenden Betriebskosten ein wenig.“
Entscheidende Veränderung ist jedoch,dass sich die Zertifikation nicht mehr auf den Betrieb bezieht, sondern auf das jeweilige Bauteil. Insofern ist der Dokumentationsaufwand größer, da die Schweißer zunächst die Ausführungsklasse des jeweiligen Produktes bestimmen müssen. Darüber hinaus muss jedes relevante Bauteil nach einem Deklarationsverfahren bewertet werden. „Nach dieser wird die Konformitätserklärung erstellt“, berichtet Smela. Seiner Ansicht nach entsteht auch für dieses Prozedere kein Mehraufwand. Die bisherigen QM-Checklisten, die die Abläufe vereinfachen, wurden modifiziert. „Die Übereinstimmungserklärung, die der Hersteller nach der DIN 18800-7 erstellt hat, ist vergleichbar“ so Smela. Nun erhält der Kunde eben anstelle der Übereinstimmungserklärung (Ü-Zeichen) die Konformitätserklärung mit dem CE-Kennzeichen. „Neu ist hingegen der Nachweis, dass die Feuerverzinkerei und die Oberflächenbeschichterei ein Qualitätsmanagement haben und zertifiziert sind“, hebt Smela hervor. Normalerweise lassen sich die Unterlagen bei diesen Betrieben ohne weiteren Aufwand anfordern. „Die Vergabe des Oberflächenschutzes beziehungsweise der Beschichtung muss für jedes Produkt neu bewertet werden.“ Die Werkseigene Produktionskontrolle wird einem Mitarbeiter überantwortet, die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortung sollte in jedem Fall schriftlich fixiert werden.
Die Prüfung. Die notifizierte Stelle prüft im Fachgespräch die Grundlagen des Unternehmens. Es geht um das schweißtechnische Personal und die Schweißerprüfungen, um die Qualifikation des Aufsichtspersonals und um den Ablauf sowie die Dokumentation der Werkseigenen Produktionskontrolle. „Der Prüfer will wissen, ob die erforderliche Fachliteratur vorhanden ist“, erinnert sich Smela. Darunter fallen Bauregellisten, das Fachregelwerk des Metallbauerhandwerks, Zulassungsbescheide, DAST-Richtlinien und diverse technische Normen. In einem zweiten Schritt stellt der Prüfer fest, ob die Schweißerprüfungen auf die Fertigung abgestimmt sind. Es werden also die Schweißanweisungen und die DB-Zulassungsbescheide der Schweißzusätze überprüft. Das QM-System wird anhand eines Fertigungshandbuches, Checklisten, Arbeitsanweisungen und dem QM-Organigramm kontrolliert. „Auf Wunsch des Prüfers haben wir komplett abgewickelte Aufträge mit sämtlichen Begleit dokumenten bis hin zur Konformitätserklärung vorgelegt“, so der Unternehmer. Ein Betriebsrundgang mit Besichtigung und Kontrolle der schweißtechnischen Anlagen gehört selbstverständlich auch zum Prozedere.