T30-Feuerschutztüre als Außentüre
Feuerhemmende Türen für Außenwände sind vor allem in dicht bebauten Gewerbeflächen notwendig, um ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt. Nachdem der Tor- und Türhersteller bislang ein umfassendes Stahl-Feuerschutztürenprogramm für den Innenbereich angeboten hat, kann Hörmann mit der DIBt-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür H3-1 auch die Anforderungen für den Einsatz im Außenbereich erfüllen.
Die einflügelige T30-Tür kann neben ihrer...