Neue Maschinenverordnung
Die Übergangsphase dauert bis 20.1.2027Nach mehr als 15 Jahren löst die EU-Maschinenverordnung (MVO) die bisherige EG-Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG ab. Die EU-MVO 2023/1230 sieht eine Übergangszeit bis zum 20.1.2027 vor.
Innerhalb der klar definierten Übergangszeit müssen die Hersteller, Händler, Inbetriebnehmer oder Betreiber alle neuen Anforderungen der MVO umsetzen. Von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung und die vollständige technische Dokumentation bis hin zur Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung mit anschließender CE-Kennzeichnung. Es ist Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, die zum Stichtag erfüllt werden müssen.
Einige Abschnitte der neuen Verordnung müssen bereits vor dem 20.01.2027 angewendet werden. Betroffen davon sind in erster Linie die Mitgliedstaaten...