Baurecht - außergerichtlich
Schnellere Ergebnisse, weniger Kosten 30.11.2020 |Baumängel führen oft zum Streit zwischen den Baubeteiligten. Landet dieser vor Gericht, dauert der Prozess in der Regel mehrere Jahre und verschlingt Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. „Teure und langwierige Verfahren müssen nicht sein“, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vize-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. „Mit den Regelungen der gerade veröffentlichten Neuauflage der Schieds- und Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau 2020, lassen sich Konflikte rund um Bauvorhaben schnell und rechtssicher lösen.“
Das Regelwerk ist auf die Besonderheiten des Bauens ausgerichtet; ausschließlich baurechtlich erfahrene Schlichter wenden es an. Außergerichtliche Streitbeilegung birgt wirtschaftliches Potenzial. „Dank bewährter sowie neu geschaffener Regelungen für Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgericht können Baustreitigkeiten nicht nur schneller, sondern vor allem auch günstiger als vor Gericht gelöst werden“, sagt Rechtsanwältin Franz.
In Bausachen stehen sich meist nicht nur ein Kläger und ein Beklagter, sondern meist eine ganze Reihe von Streitenden gegenüber. Die Drittbeteiligten, wie etwa die Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens, haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führt dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und zum Beispiel Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen. Aufgrund dieser so genannten Mehrparteienverhältnisse werden Konflikte am Bau schnell komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig. Prozesse dauern meist viele Jahre und am Ende stimmen die erschöpften Parteien einem für alle Seiten unbefriedigenden und wirtschaftlich unsinnigen Vergleich zu.
Vor diesem Hintergrund wurde die SOBau vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die darin enthaltenen Verfahren können je nach „Härtegrad“ des Konflikts zum Einsatz kommen. Am Anfang steht die Mediation, bei der die Parteien durch eine strukturiere Moderation selbst eine Lösung aushandeln können. In der nächsten Stufe, der Schlichtung, geht es schon etwas mehr zur Sache: Die Schlichtungsperson berät die Parteien, schätzt die Rechtslage ein und kann auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten – der jedoch rechtlich nicht bindend ist. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende steht das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht vollständig ersetzt – dabei aber sehr viel schneller zu einem Ergebnis kommt.