EU-Vorgaben für Sanierungen
Impulse aus Brüssel als Konjunkturmotor? 08.05.2024 |
Thomas Drinkuth.
Foto: RTG
Die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) wurde deutlich abgespeckt, bevor kürzlich der EU-Rat zugestimmt hat; von Modernisierungsvorgaben für Wohngebäude via Ordnungsrecht wurde abgesehen. Anders die Nichtwohngebäude, hier sind die EU-Länder beauftragt, binnen zwei Jahre zu regeln, dass die energetisch schlechtesten 16 Prozent ihrer Nichtwohngebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 energetisch modernisiert werden.
Thomas Drinkuth, Leiter der RTG, kommentiert: „Erstmals werden die europäischen Regierungen konkrete Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden aufstellen müssen - zumindest für Nichtwohngebäude. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Politik zeigt damit, dass bei den Gebäuden mit den höchsten Energieverbräuchen an einer Modernisierung kein Weg vorbeiführt." Wegen der Rezession in der Bauwirtschaft und den Klimazielen fordert er die Bundesregierung auf, die EU-Vorgaben zügig umzusetzen.
Aber auch in Bezug auf die Sanierung von Wohngebäuden sieht Drinkuth aufgrund der Klimaziele keinen Spielraum, konkrete Maßnahmen weiter abzuwarten: „Bis 2030 muss der Energieverbrauch beim Wohnen um 16 Prozent sinken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Bis 2050 müssen alle Regierungen ihre Gebäudebestände auf das Niveau „Nullemission“ bringen. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude einen Anteil von 55 Prozent an den Energieeinsparungen bringen muss. Das bedeutet: Die Bundesregierung muss jetzt bei der Gebäudesanierung Gas geben und ist gut beraten, die Richtlinie schnell umsetzen.“