Förderung Energieberatung gekürzt
Änderungen seit 7. August 2024 gültig 18.08.2024 |Die vom Bund gefördert Energieberatung wird derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Deshalb hat am 5. August 2024 das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt: „Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August 2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.“
Die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser wird bisher mit maximal 1.300 Euro und künftig nur noch mit maximal 650 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern halbiert sich der maximale mögliche Zuschuss von 1.700 Euro auf 850 Euro. In welchem Umfang sich der Zuschuss durch die Anpassung verringert, hängt vom tatsächlichen Aufwand für die Energieberatung ab.
Bei Nichtwohngebäuden staffelt sich die maximale Förderhöhe nach der Nettogrundfläche. Für Gebäude bis 200 m2 sinkt sie von maximal 1.700 Euro auf maximal 850 Euro, für Gebäude ab 200 bis 500 m2 sinkt sie von maximal 5.000 Euro auf maximal 2500 Euro und für Gebäude über 500 m2 sinkt sie von maximal 8.000 Euro auf maximal 4.000 Euro.
iSFP-Bonus wird nicht verändert
Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen, z. B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 % auf 20 %, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).
Nachfrage enorm gestiegen
Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3.200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6.000.