Marktaufsicht kontrolliert
Derzeit vermehrt fehlerhafte CE-Kennzeichnungen 31.05.2022 |
Die CE-Kennzeichnung inklusive Dokumentenmanagement läuft in den meisten Unternehmen unkompliziert ab. Die notwendigen Nachweise werden in vielen Fällen vom Systemgeber zur Verfügung gestellt. Hierfür werden teils Prüfnachweise auf Basis von Prüf- und Klassifizierungsnormen verwendet, die nicht den aktuellen Ausgabestand haben, wenn die „veralteten“ Normen technisch noch dem der aktuellen Normfassung entsprechen. Diese Praxis hat die Marktaufsicht gerügt und klargestellt, dass der Hersteller eine „Leistungsbewertung“ der jeweiligen notifizierten Stelle auf Basis des harmonisierten Normenstandes haben muss. So können z.B. Hersteller für die Leistungserklärung – und damit auch für die CE-Kennzeichnung – die Prüfberichte mit Ergebnissen nach alten Normfassungen nicht eigenverantwortlich weiterverwenden: z.B. „Prüfung der Luftdurchlässigkeit“ nach EN 1026:2000 statt EN 1026:2016 oder „Berechnung von U-Wert“ nach EN 10077-2:2012 statt EN 10077-2:2017. Die Marktaufsicht fordert in jedem Fall die nach BauPVO erforderliche schriftliche Leistungsbewertung einer notifizierten Stelle. Konkret bedeutet dies für Produkte im AVCP System 3 (ohne Zertifizierung und Fremdüberwachung), dass Hersteller den Nachweis einer notifizierten Prüfstelle über die Leistungsbewertung nach aktueller Norm benötigen, um auf dieser Basis CE-kennzeichnen zu dürfen. Deshalb sollte der Hersteller die notifizierte Prüfstelle (Notified Body) zu Rate ziehen, die die Prüfung/en und Leistungsbewertungen vorgenommen hat und die auf dem CE-Zeichen angegeben ist. Die Prüfstelle muss die Normenänderung verifizieren und entscheiden, ob dafür eine erneute Produktprüfung erforderlich ist oder im Idealfall ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden kann, indem vorhandene (historische) Prüfungsdaten nach „veralteter“ Prüfnorm als Basis für die aktuell erforderliche Leistungsbewertung verwendet werden können.
Hilfestellung des ift Rosenheim
Das ift Rosenheim kann für diese Verifizierung auf eine umfangreiche Normendatenbank und für die Leistungsbewertung auf ein digitales Archiv mit den entsprechenden Prüfdokumenten zurückgreifen („historische Daten“). Erfahrungsgemäß kann in vielen Fällen diese Leistungsbewertung ohne neue Produktprüfungen erfolgen – insbesondere, wenn der Unterschied zwischen alter und aktueller Norm nur „redaktionelle“ Änderungen beinhaltet. Können vorhandene Prüfergebnisse nur teilweise als Grundlage der Neubewertung verwendet werden, muss je nach Art und Umfang der Normänderungen eine Teil- bzw. Neuprüfung durchgeführt werden. Die Hersteller sollten daher ihre für die CE-Kennzeichnung verwendeten Nachweise und Prüfberichte kontrollieren, damit bei einer Stichprobe durch die Marktaufsicht alles in Ordnung ist.