Regeln der Technik & Normen
Regeln der Technik als Maßstab für Mängel 01.03.2021 |
Foto: ARGE Baurecht
„Auf die Frage, welche Standards das Bauunternehmen einhalten muss, sollten Bauherren eine Antwort haben“, sagt Rechtsanwalt Volker Blumenthal von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Die sogenannten anerkannten Regeln der Technik setzen Standards am Bau. Vom Schallschutz bis zum Energiesparen – Anforderungen an Verfahren, Baustoffe oder Produkte sind allgemeinhin in diesen Regeln festgehalten, und befinden sich gleichzeitig in ständigem Wandel. „Ein Grundverständnis ist gerade deshalb so wichtig, weil die anerkannten Regeln der Technik auf jeder Baustelle darüber entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei erbracht ist oder nicht“, so Blumenthal.
Als anerkannte Regeln der Technik gelten diejenigen technischen Regeln, die von der Wissenschaft als theoretisch richtig und in der Baupraxis als erprobt und bewährt angesehen sind. „Erst dann setzt sich Neues auch tatsächlich durch“, erklärt Fachmann Blumenthal. Ein festes Format für anerkannte Regeln der Technik gibt es in Deutschland nicht. Oft finden sie sich zwar in DIN-Normen, verlässlich aktuell sind diese Normen allerdings nicht, wie das nicht mehr taufrische, aber besonders plastische Beispiel der DIN 4109 für Schallschutz zeigt: „Nach einer umfassenden Überarbeitung und Neuveröffentlichung im Jahr 1989, fiel die Schallschutznorm nach einem BGH-Urteil bereits für das Jahr 1990 als veraltet durch“, erläutert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Die anerkannten Regeln der Technik stellen den Mindeststandard dar, den der Bauherr zum Zeitpunkt der Abnahme beanspruchen kann. Das ist auch beim Bauen im Bestand und bei Bauprojekten wichtig, die eine längere Bauzeit beanspruchen. „Was gestern noch galt, kann heute schon längst wieder überholt sein, wie das Beispiel Schallschutz zeigt. Werden geltende Standards nicht eingehalten, ist die Bauausführung mangelhaft und es können Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Allerdings muss ich als Bauherr erst einmal wissen, dass ich Ansprüche habe und Baupartner in die Pflicht nehmen kann“, so Rechtsanwalt Blumenthal.
Für Unsicherheit bei privaten Bauherren sorgt auch die Tatsache, dass ein Bauvertrag nach bürgerlichem Recht nicht zwangsläufig Rechtssicherheit bietet. Zwar führt die Auslegung solcher Werkverträge in der Rechtspraxis in der Regel dazu, dass die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als vereinbart gilt, aber: „Die Tücken liegen jedoch wie immer im Detail! Im Streitfall kann die Klärung langwierige Prozesse nach sich ziehen“, warnt Rechtsanwalt Blumenthal.