Subunternehmer & Lieferant
Das Recht für eine verlässliche KooperationDie Zusammenarbeit mit Subunternehmern und Lieferanten gehört zum täglichen Geschäft. Es bleibt nicht aus, dass es an der ein oder anderen Stelle knirscht. Bestimmte Konflikte lassen sich aber im Vorfeld vermeiden. Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen geben die Anwältinnen der Kanzlei Weiss Weiss.
Will das Metallbauunternehmen einen Subunternehmer einsetzen, benötigt es in der Regel die Zustimmung des Auftraggebers. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B sieht vor, dass ein Auftragnehmer seine Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen hat. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er Arbeiten weitervergeben. Ausnahme: Der Betrieb des Auftragnehmers ist auf die entsprechenden Arbeiten nicht eingerichtet. Wurde die Zustimmung nicht eingeholt, kann der Auftraggeber den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kündigen.
Von daher sollte der Unternehmer immer frühzeitig eine...