Reform des Bauvertragrechts

Neuerungen für die Metallbaubranche

Für Bauverträge ändern sich zum Jahresbeginn 2018 die rechtlichen „Spielregeln“ von Grund auf. Verträge sind dann nach den neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Bauvertrag – also nicht mehr nach dem Werkvertragsrecht alter Prägung – abzuwickeln. Diese werden für alle Bauverträge gelten, auch bei Vereinbarung der VOB. Grund genug, sich die Auswirkungen des neuen Rechts für den Metallbauunternehmer genauer anzuschauen.

Mit der Reform werden die Regelungen des Werkvertragsrechts im BGB um spezifische Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650a-650 h BGB) ergänzt. Diese Vorschriften sind spätestens ab Herbst 2017 in den Blick zu nehmen, denn sie gelten bei Auftragserteilung ab Januar 2018 – also auch dann, wenn das Angebot des Metallbauers noch in 2017 abgegeben wurde.

Ergänzend zu den Regelungen des neuen Bauvertragsrechts wird im Zuge der Reform zudem eine für Metallbauunternehmer wichtige Änderung im Kaufrecht eingeführt: Künftig wird der Bauunternehmer als Käufer von Baumaterialien eine Rückgriffmöglichkeit gegen...

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