Betriebshaftpflicht / Teil 2
Relevante Bausteine für MetallbaubetriebeIm zweiten Teil der Serie zum Thema Betriebshaftpflicht geht es um weitere
Deckungsinhalte und wichtige Bausteine für den Abschluss der Betriebshaftpflicht. Die Fachautoren beziehen sich auf anonymisierte Schadensbeispiele.
Die Bestandteile ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Unternehmer regelmäßig prüfen oder prüfen lassen. Fragen Sie einen kompetenten Ansprechpartner, welche Bausteine als mitversichert gelten und in welcher Höhe. Ferner sind die betrieblichen Tätigkeiten zu analysieren und welchen Risiken der jeweilige Betrieb ausgesetzt ist.
Erhöhte Energie- und Wasserkosten
Versicherung für Ansprüche aufgrund von Schäden durch erhöhten Energie- und Wasserverbrauch infolge von mangelhaft durchgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge (Inland und Ausland)
Eine Ergänzung und Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Betriebes und mitversicherten Personen aus dem rechtmäßigen Gebrauch von fremden und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen (PKW, Wohnmobile, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) und Anhängern im Inland und Ausland, z.B. anlässlich einer Mietwagennutzung im Rahmen einer Dienstreise und Dienstfahrten, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger, wenn der Betrieb in dieser Eigenschaft tätig wird.
Errichtung und Gebrauch von Gerüsten einschließlich Überlassung an Dritte
Mitversicherung aus der gesetzlichen Haftpflicht des Betriebs bei Errichtung und Gebrauch von Gerüsten sowie aus der Überlassung, Verleihung und gelegentlicher Vermietung.
Grundwasserabsenkung
Schadenersatzansprüche wegen Veränderung der Grundwasserverhältnisse und wegen mangelhafter Wasserhaltung im Zusammenhang mit Grundwasserabsenkungen.
Gutachter-, Sachverständigen und Planungsleistung
Mitversicherung von Vermögensschäden aus der (gelegentlichen) Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger im Fachbereich. Einzuschließen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden aus fehlerhaften Wertermittlungen. Für dieses Risiko wird üblicherweise eine geringe Versicherungssumme (Sublimit) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme angeboten. Hierfür sollten Sie mindestens 300.000 Euro in der Police wiederfinden.
Für Architekten und Ingenieurleistungen an selbst zu erstellenden Bauvorhaben können Sie dieses Sublimit auch vereinbaren. Für Architekten- und Ingenieurleistungen an fremden Bauvorhaben können Sie zusätzlich Versicherungsschutz vereinbaren. Hier müssen Sie jedoch den Deckungsschutz separat beim Versicherer anfragen und die Eignung ihm gegenüber nachweisen.
Haftungsbeschränkung
In Werkverträgen werden nicht selten Beschränkungen der gesetzlichen Haftpflicht vereinbart. Danach haftet der Unternehmer nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wurde, d.h. gemessen an der gesetzlichen Haftung im reduzierten Umfang. Bei Schadensfällen haben die Versicherer dann das Recht, die Entschädigungsleistungen entsprechend dem vertraglich vereinbarten reduzierten Umfang zu erbringen. In diesem Zusammenhang sollte abgestimmt werden, dass der Versicherer in Fällen, in denen der Unternehmer es wünscht, sich nicht auf vertragliche Haftungsbeschränkung beruft, sondern entsprechend der sonst bestehenden gesetzlichen Haftpflicht leistet.
Halten von Tieren für gewerbliche Zwecke
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Betriebes als Halter von Tieren (keine Wildtiere), soweit die Tiere dem Betrieb dienen. Meist handelt es sich hier um Wachhunde.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter (nebst Ehegatten/ Lebenspartner) in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Besitzer von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken, die gewerblichen oder privaten Zwecken dienen oder dem Privatvermögen der genannten Personen zuzuordnen sind, Verantwortung tragen.
Leistungupdate-Garantie
Automatische und sofortige Einbeziehung von nachträglichen Änderungen, der einem Betriebshaftpflicht-Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, wenn diese Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen. Update auch zu den Musterbedingungen des Gesamtverbands deutscher Versicherer.
Leitungsschäden
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden an Erdleitungen (z.B. Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren) und an Frei- und Oberleitungen, einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden. Versicherungsschutz sollte im Rahmen und in Höhe der Versicherungssumme für sonstige Schäden bestehen.
Mängelbeseitigungsnebenkosten (s. Artikel 1-2/2023)
Versicherungsschutz für Kosten, die erforderlich sind, um eine mangelhafte Werkleistung zugänglich zu machen, damit ein als Folge des Mangels aufgetretener Schaden beseitigt werden kann, und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht versichert bleiben Kosten, wenn es um reine Nachbesserung – ohne versicherten Folgeschaden – geht.
Beispiel: Eine installierte Fassade muss an einigen Stellen nachgebessert werden. Es kommt dabei zu Schäden am Mauerwerk und weiteren Gewerken. Die Wände müssen zur Schadens- und Mängelbeseitigung geöffnet werden. Danach muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
Mängelfolgeschäden
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden infolge eines vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Mangels der von ihm hergestellten oder gelieferten Sachen.
Medienverluste
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Austretens bzw. Verlust von Flüssigkeiten und Gasen, z.B. im Zusammenhang mit etwaiger mangelhafter Herstellung, Lieferung, Montage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen oder Behältern.
Mietsachschäden
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten, Anhängern, sonstigen Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen. Für dieses Risiko wird am Markt üblicherweise eine geringere Versicherungssumme (Sublimit) im Rahmen des Vertrages zugestanden. An dieser Stelle sollten 300.000 Euro nicht unterschritten werden. Eine Neuwertentschädigung für Arbeitsmaschinen und Geräte ist bei einem Gerätealter zwischen 12 - 18 Monaten möglich. Sublimit liegt hier zwischen 300.000 bis 500.000 Euro.
Beispiel: Ein Baubetrieb muss für einen neuen Auftrag einen vier Monate alten Bagger mieten, da die eigenen Geräte alle im Einsatz sind. Dieser wird bei der Benutzung beschädigt und erleidet einen Totalschaden.
Versichert sind über der Betriebshaftpflicht Schäden an benannten Arbeitsmaschinen, die der Betrieb oder seine Mitarbeiter verschuldet haben. Dies gilt z.B. für Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus. Ohne Verschulden muss der Betrieb zahlen, daher sollte eine Baugeräteversicherung geprüft werden.
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Schäden an beruflich oder gewerblich gemieteten Räumen und Gebäuden (einschließlich mobiler und/ oder für eine befristete Zeit errichteter Räumlichkeiten, wie z.B. Container oder Zelte) und deren wesentlichen Bestandteilen sowie für gewerbliche Zwecke gemietete oder gepachtete Grundstücke.
Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an für einzelne Tätigkeit geliehenen, gemieteten oder überlassenen sonstigen beweglichen Sachen Dritter, soweit diese nicht zur Be- oder Verarbeitung übernommen werden. Versicherungsschutz sollte hier möglichst ohne eine Beschränkung hinsichtlich der Mietzeit bestehen. Auch für dieses Risiko wird es im Rahmen ihres Vertrages ein Sublimit geben, welches mindestens 300.000 EUR betragen sollte.
Die Autoren
Sohn Linus und Vater Bernd Heitmann (Foto) sind Bauversicherungsmakler. Sie betreiben gemeinsam das Büro Heitmann: Versicherungsmakler — Vermögensberatung in Olfen. Das Familienunternehmen gehört dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. an.
Tel.: 02595 38504-15
b.heitmann@bauversicherungsmakler.de
www.bauversicherungsmakler.de
Leserfrage
Vielen Dank für Nachfragen, die uns per Mail erreicht haben. Wir möchten gerne auf eine Rückfrage zum Thema Cyber eingehen.
Nachfrage eines Lesers: „ [...] sind meine CNC-Maschinen auch im Bereich Cyber mitversichert? Bzw. ist die Betriebsunterbrechung mitversichert?“
Bernd Heitmann: Eine Schadsoftware, Löschung der Betriebssoftware oder Manipulation legt Ihre CNC-Maschinen (oder andere Teile der Produktion) auf Eis. Dann ist der Vermögensschaden wie die Betriebsunterbrechung mitversichert. Beachten Sie bitte, dass dieser Baustein auch in Ihrer Police eingeschlossen ist, ebenso zu beachten ist die Selbstbeteiligung Ihres Vertrages.