Betriebshaftpflicht / Teil 6
Vier SchadensbeispieleIm sechsten und letzten Teil unserer Serie zur Betriebshaftpflicht greifen die Bauversicherungsmakler das Thema Asbest auf. Die reguläre Betriebshaftpflicht schließt Schadensfälle durch Gebäudeschadstoffe, wie sie insbesondere bei Fenster- und Türensanierung vorkommen können, nicht ein.
Zu den häufigsten Berufskrankheiten, die von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Juni gemeldet wurden, gehören Lärmschwerhörigkeit, weißer Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung und Lungenkrebs durch Asbest (1.291). Mit der wachsenden Sanierungswelle von Fassadenelementen ist davon auszugehen, dass Asbestfunde wieder häufiger Thema sind.
Asbest meist nicht regelversichert
Asbest ist ein Begriff, der eine Gruppe von sechs natürlich vorkommenden silikatischen Mineralien umfasst, die aufgrund ihrer Faserstruktur und Hitzebeständigkeit in einer Vielzahl von Baumaterialien und industriellen Anwendungen eingesetzt wurden. Bis Mitte der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts war Asbest in Deutschland ein weit verbreitetes Baumaterial. Es wurde unter anderem in Dachplatten, Isoliermaterialien, Bodenbelägen und Feuerschutzprodukten verwendet.
Mit der Zeit wurde jedoch erkannt, dass Asbest erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Die Fasern sind fein und können beim Einatmen in die Lunge gelangen, was zu ernsthaften Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen kann. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde Asbest in Deutschland 1993 vollständig verboten. Dennoch sind immer noch viele Gebäude mit Asbestmaterialien belastet, die vor diesem Verbot erbaut wurden.
Für Unternehmen, die sich mit der Sanierung von Asbest oder Arbeiten in asbesthaltigen Gebäuden beschäftigen, ist es daher unerlässlich, sich gegen die mit Asbest verbundenen Risiken abzusichern. In eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eingeschlossen sein, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz in der Regel nicht für Personenschäden gilt, die aus Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten der eigenen Mitarbeiter resultieren.
Die Deckungssumme für Asbestschäden ist oft begrenzt. Beispielsweise könnte eine Versicherung eine Höchstgrenze von einer Million Euro pro Versicherungsfall und Jahr festlegen (siehe Teil 1 metallbau 1-2/2023).
Für Unternehmen, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten oder diese entfernen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich umfassend über die Risiken und notwendigen Versicherungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie die geltenden Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften einhalten. Diese Praktiken sind nicht nur zur Einhaltung von Vorschriften, sondern auch zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit erforderlich.
Checkliste für Vorgehen bei Asbest
Da Asbest ein sehr gefährlicher Stoff ist, erfordert seine Entdeckung einen sehr spezifischen Umgang und Vorgehensweise. Hier sind die Schritte genannt, die generell befolgt werden sollten, wenn bei einer Sanierung auf Asbest gestoßen wird:
1. Stoppen Sie sofort die Arbeiten: Wenn Asbest entdeckt wird, sollte die Arbeit sofort gestoppt werden, um die Exposition gegenüber dem Material zu vermeiden.
2. Sichern Sie den Bereich: Der betroffene Bereich sollte abgesichert und gesperrt werden, um zu verhindern, dass sich Asbestfasern weiter ausbreiten.
3. Benachrichtigen Sie die zuständige Behörde: Abhängig vom Bundesland, in dem Sie sich befinden, gibt es verschiedene Behörden, die benachrichtigt werden müssen, wenn Asbest entdeckt wird. Es ist wichtig, die entsprechenden Behörden zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
4. Beauftragen Sie einen Spezialisten: Asbestsanierung darf nur von speziell ausgebildeten und zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie einen qualifizierten Spezialisten beauftragen, um die Entfernung und Entsorgung von Asbest zu übernehmen. Diese sind in der Regel zertifiziert und haben spezielle Zulassungen (s. Seite 41).
5. Entwicklung eines Sanierungsplans: Der Asbestsanierungsexperte wird einen spezifischen Plan entwickeln, um das Asbest sicher zu entfernen und zu entsorgen. Dieser Plan wird in der Regel die Verwendung spezieller Ausrüstung und Verfahren beinhalten, um eine sichere Entfernung zu gewährleisten.
6. Führen Sie die Sanierung durch: Nachdem der Plan erstellt wurde, wird der Spezialist die Asbestsanierung durchführen. Dies sollte immer unter Einhaltung aller geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften geschehen.
7. Durchführen von Lufttests nach der Sanierung: Nachdem die Sanierung abgeschlossen ist, sollten Lufttests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Asbestfasern entfernt wurden.
Personenschaden durch Arbeitsunfall
Stellen Sie sich vor, es ist ein ganz normaler Arbeitstag in Ihrer Metallbauwerkstatt. Sie und Ihre Mitarbeiter sind dabei, ein komplexes Metallgerüst für einen Kunden zu konstruieren. Die Stimmung ist konzentriert, aber gelöst. Der Umgang mit den schweren Maschinen und Werkzeugen ist routiniert.
Inmitten des Arbeitsgeschehens betritt unerwartet der Vertreter eines Zulieferunternehmens Ihre Werkstatt. Er möchte ein neues Produkt vorstellen und hat dafür einen Termin mit Ihnen vereinbart. Sie begrüßen ihn und bitten ihn, in dem dafür vorgesehenen Besprechungsraum zu warten, während Sie die aktuelle Arbeit abschließen.
Als Sie sich wieder Ihrer Arbeit zuwenden, passiert das Unfassbare: Durch eine Unachtsamkeit eines Ihrer Mitarbeiter löst sich ein Stück Metall aus der Bearbeitungsmaschine und fliegt durch die Werkstatt. Es trifft den Zulieferer, der sich gerade auf dem Weg zum Besprechungsraum befindet. Er wird am Bein getroffen und stürzt zu Boden.
Sofort eilen Sie und Ihre Mitarbeiter herbei, leisten Erste Hilfe und rufen einen Krankenwagen. Der Zulieferer wird ins Krankenhaus gebracht, wo festgestellt wird, dass er sich das Bein gebrochen hat und mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen muss.
Dieser Unfall hat weitreichende Folgen. Der Zulieferer kann seine Arbeit nicht mehr ausüben und verliert dadurch Einkommen. Zudem hat er erhebliche medizinische Kosten und wird möglicherweise dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen. Er fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld.
In diesem Fall tritt die Betriebshaftpflichtversicherung in Kraft. Sie übernimmt die Kosten: medizinische Behandlung, Rehabilitation, Verdienstausfall und eventuelles Schmerzensgeld. Zudem übernimmt sie die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit. Sie selbst können sich weiter auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne von den finanziellen Folgen dieses unglücklichen Unfalls ruiniert zu werden.
Dieses Beispiel zeigt eindringlich, wie wichtig eine gute Betriebshaftpflichtversicherung ist. Sie kann das finanzielle Überleben Ihres Unternehmens sichern und Ihnen helfen, in schwierigen Zeiten den Kopf über Wasser zu halten.
Sachschaden durch fehlerhafte Arbeit
Beispiel Fassadenverkleidung
Stellen Sie sich vor, Sie und Ihr Team arbeiten an einem großen Projekt für einen bedeutenden Kunden – eine architektonisch anspruchsvolle Metallverkleidung für ein neues Bürogebäude. Wochenlang haben Sie Pläne studiert, Materialien ausgewählt und Details mit Architekten und Ingenieuren abgestimmt. Nun ist es so weit, die Installation der Metallverkleidung beginnt.
Ihr Team arbeitet sorgfältig und konzentriert. Trotzdem schleicht sich ein Fehler ein: Ein Mitarbeiter hat die technischen Zeichnungen missverstanden und die Verkleidung an einer Stelle falsch montiert. Dieser Fehler bleibt zunächst unbemerkt.
Einige Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten tritt das Problem zu Tage: Durch die fehlerhafte Montage ist Wasser in das Gebäude eingedrungen und hat einen beträchtlichen Wasserschaden verursacht. Wichtige technische Anlagen sind beschädigt, Teile des Gebäudes müssen renoviert werden und der Einzug der Mieter verzögert sich.
Der Kunde hält Sie für die entstandenen Schäden verantwortlich und fordert Schadensersatz. Neben den Kosten für die Reparatur des Wasserschadens und den Austausch der beschädigten Anlagen verlangt er auch eine Entschädigung für den entgangenen Mietzins.
In dieser Situation kommt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie prüft den Schadensfall und übernimmt, sofern die Schuld bei Ihnen liegt, die anfallenden Kosten. Das beinhaltet die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes, den Ersatz der beschädigten Anlagen und ggf. auch die Entschädigung für den entgangenen Mietzins. Auch mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, wären abgedeckt.
Beispiel Treppe
Stellen Sie sich vor, Sie sind als Metallbauer mit der Installation einer maßgefertigten Metalltreppe in einem neuen Bürogebäude beauftragt. Der Kunde hat spezifische Anforderungen und das Projekt ist komplex. Ihr Team arbeitet hart und installiert die Treppe gemäß den bereitgestellten Spezifikationen.
Einige Wochen nach Abschluss des Projekts meldet der Kunde jedoch einen schweren Sachschaden. Die Treppe, die Ihr Team installiert hat, hat sich gelöst und ist in das untere Stockwerk gestürzt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber es gibt erhebliche Schäden an der Gebäudestruktur und an teuren Büromöbeln. Der Kunde macht Sie für den Schaden verantwortlich und fordert Schadensersatz für die Reparaturkosten und den Ersatz der beschädigten Möbel.
In einem solchen Fall tritt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung in Aktion. Sie prüft den Fall und wenn festgestellt wird, dass Sie oder Ihr Team einen Fehler bei der Installation der Treppe gemacht haben, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur des Gebäudes und den Ersatz der beschädigten Möbel.
Dieses Beispiel unterstreicht die Wichtigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Unabhängig davon, wie erfahren oder gewissenhaft Sie und Ihr Team sind, können Fehler passieren. Eine solche Versicherung kann Sie vor den finanziellen Auswirkungen solcher Fehler schützen.
Die Autoren
Sohn Linus und Vater Bernd Heitmann (Foto) betreiben gemeinsam das Büro Heitmann: Versicherungsmakler — Vermögensberatung in Olfen. Das Familienunternehmen gehört dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. an.