Betriebshaftpflicht / Teil 4

Relevante Bausteine für Metallbauer

In den ersten vier Serienteilen (metallbau 1-2, 3 & 4) geht es um Deckungs-inhalte, die für Metallbaubetriebe relevant sein können und im regelmäßigen Check geprüft werden sollten. Im fünften Teil, im Juniheft, geben die Fach-autoren Hinweise, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten.

Die Bestandteile der Betriebshaftpflichtversicherung sollten Unternehmer regelmäßig prüfen oder prüfen lassen. Fragen Sie einen kompetenten Ansprechpartner, welche Bausteine als mitversichert gelten und in welcher Höhe. Ferner sind die betrieblichen Tätigkeiten zu analysieren und welchen Risiken der jeweilige Betrieb aktuell ausgesetzt ist. Anhand der Listen in den Serienteilen 1 bis 4  können Sie ihren Deckungsschutz vergleichen und nach bestehenden Lücken suchen.

Senkung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen

Die Beschädigung fremden Eigentums, die durch allmähliche Senkungen von Grundstücken, einschließlich der Gebäude, Anlagen und Erdrutsch entstehen. Zum Beispiel durch Fehlkalkulationen von Gewicht oder der Nichtbeachtung von Bodenbeschaffenheit.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Versicherung der Tätigkeit als sogenannter SiGeKo gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Auch sollte die Weisungsbefugnis eingeschlossen sein.

Strafrechtsschutz

Übernahme der Kosten eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens, angemessene Verteidigungskosten, Gerichtskosten sowie übliche Kosten für notwendige Sachverständigengutachten, das einen unter den Versicherungsschutz der BHV fallenden Anspruch zur Folge haben könnte. Der Versicherungsschutz sollte europaweit gelten.

Beispiel: Gegen den Metallbauer wird wegen eines Unfalls bei einer Montage (Metallelement verletzt Personen bei Montage schwer) ein Ermittlungs- und anschließend ein Strafverfahren vor dem Landgericht eingeleitet mit dem Vorwurf, die Sicherheitsvorkehrungen bei der Montage nicht gewährleistet zu haben und dadurch den Unfall verursacht zu haben. Der Metallbauer entgegnet, die vorgeschriebenen Vorkehrungen eingehalten zu haben. Seine Sicherheitsmaßnahmen seien von Dritten zwecks einer anderen Lieferung abgebaut worden. Das Strafverfahren mit umfangreicher Beweiserhebung soll Klarheit über die verantwortliche Person und u.a. auch über den potenziellen Adressaten künftiger Haftpflichtansprüche bringen. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte sich auf die gesetzlichen Verfahrenskosten erstrecken.

Subunternehmereinsatz

Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungs-nehmers aus der Beauftragung von Subunternehmern einschließlich Montage und Tätigkeiten des Subunternehmens, die über das Tätigkeitsfeld des zu versichernden Betriebs hinausgehen z.B. Fassadenmontage ab einer bestimmten Höhe. Nicht versichert bleibt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer.

Teilnahme an Arbeitsgemeinschaft

Versicherungsschutz sollte bis zur Höhe der im Rahmen der ARGE übernommenen Quote (Quoten-ARGE) bzw. für Versicherungsfälle im Rahmen der übernommenen Aufgabe (Los-ARGE) und für das Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners bestehen.

Umwelthaftpflichtversicherung (UHV)

Versicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser und alle sich daraus ergebend weiteren Schäden. Versicherungsschutz sollte z.B. für folgende Risiken bestehen:

Umweltbasisrisiken

Allgemeine Umweltrisiken, die nicht von einer umweltrelevanten Anlage (z.B. Öl- oder Dieseltank) ausgehen und keine Umwelt-Produktrisiken darstellen.

Beispiel: Bei Löscharbeiten nach einem Brand im Betrieb

gelangen gewässerschädliche Stoffe in die Kanalisation.

Stationäre Anlagen nach §89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), z.B. Öl- oder Dieseltanks – unabhängig davon, ob es sich um mobile oder stationäre Anlagen auf dem Betriebsgrundstück des Versicherungsnehmers handelt, sollten derartige Anlagen pauschal für die UHV mitversichert werden.

Umweltregressrisiko

Mitversicherung von Ansprüchen wegen Umwelthaftpflichtschäden, aus der Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung potenziell umweltgefährlicher Anlagen.

Beispiel: Infolge eines Wartungsfehler bei einem Austausch eines Doppelschneckenextruders gelangen giftige Stoffe aus der Anlage ins Erdreich und gefährden das Grundwasser. Ein Fachunternehmen reinigt und entsorgt das kontaminierte Erdreich. Der Metallbauer wird wegen der Kosten in Anspruch genommen.

Weitere umweltgefährliche Anlagen, wie Anlagen im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes, genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, genehmigungs- bzw. planfeststellungsbedürftige Anlagen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, sind bei Bedarf individuell aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zu versichern. Für die Umwelthaftpflicht- risiken sollen die für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung stehen.

Achtung: In den Versicherungsbedingungen für die UHV sind standardmäßig Ansprüche wegen Bergschäden und wegen Schäden des Grundwassers oder seines Fließverhaltens infolge der Veränderung der Lagerstätte ausgeschlossen, wenn diese im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauleistungen und Abbrucharbeiten verursacht wurden; allerdings sollten diese jedoch versichert sein. Das Gleiche gilt für Ansprüche aus der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erdwärmenutzung bis zu einer Tiefe von 400 m (oberflächennahe Geothermie), die unter die beiden Ausschlüsse fallen. Die genannten Ausschlüsse sollten Sie bei Bedarf streichen lassen.

Umweltschadenversicherung (USV)

Haftungsrisiken, die sich aus dem Umweltschadengesetz (USchadG) ergeben. Das USchadG sieht eine weitgehende, zum Teil verschuldensunabhängige Haftung vor. Als Umweltschaden werden angesehen Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität), die Schädigung der Gewässer und des Bodens. Der für diese Schäden Verantwortliche ist gemäß dem USchadG verpflichtet, die entstandenen Umweltschäden zu sanieren.

Beispiel: Ein Metallbaubetrieb betreibt eine Galvanik-Anlage zur Veredelung von Metallteilen. Durch eine technische Panne gelangen große Mengen an Schwermetallen aus der Anlage in den Abwasserkanal des Betriebs und verursachen eine massive Verschmutzung des Flusses, in den das Abwasser geleitet wird. Die Schwermetalle vergiften den Fluss und töten die meisten Fische und andere Wasserlebewesen in dem betroffenen Bereich. Die Uferbereiche des Flusses werden ebenfalls stark beschädigt und viele Pflanzenarten sterben ab.

Der Betrieb wird von den zuständigen Behörden aufgefordert, eine umgehende Sanierung des Flusses durchzuführen und Bußgelder zu zahlen. Außerdem wird der Betrieb wegen des Schadens an der Biodiversität zur Rechenschaft gezogen und muss eine umfangreiche Wiederherstellung der betroffenen Uferbereiche durchführen.

Verletzung von Datenschutzgesetzen

Ansprüche wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Versicherte, einschließlich des angestellten Datenschutzbeauftragten, durch den Missbrauch personenbezogener Daten. Hinweis: Dies ersetzt nicht die Cyberversicherung.

Verlust von fremden Schlüsseln

Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Kosten für Auswechslung und Schutzmaßnahmen der Objekte.

Beispiel: Ein Mitarbeiter des versicherten Metallbaubetriebs bekommt für Wartungsarbeiten bei einem Kunden einen General-schlüssel, den er versehentlich verliert. Die Hauptschließanlage muss ausgetauscht und das Gebäude mehrere Tage bis zum Austausch der Schließanlage überwacht werden. Deshalb sollten mit einem angemessenen Sublimit Schäden eingeschlossen werden, die als Folge des versicherten Verlustes von Schlüsseln und unbeweglichen Sachen eintreten.

Vermögensschäden

Neben Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden sollte sich der Versicherungsschutz auch auf die sogenannten reinen Vermögensschäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren, erstrecken.

Beispiel: Ein Metallbaubetrieb fertigt große Metallkonstruktionen für den Einsatz in der Schwerindustrie. Eines Tages wird ein Konstruktionsfehler entdeckt, der in einer Reihe von bereits verkauften Metallkonstruktionen auftritt. Dieser Konstruktionsfehler führt dazu, dass die Konstruktionen bei Belastung instabil werden und im schlimmsten Fall zusammenbrechen können.

Die betroffenen Kunden des Metallbaubetriebs fordern nun Schadensersatz für die bereits gelieferten und installierten Konstruktionen sowie für den entstandenen Betriebsausfall und mögliche Folgeschäden. Da der Konstruktionsfehler auf einen Fehler im Herstellungsprozess des Metallbaubetriebs zurückzuführen ist, ist das Unternehmen für den Schaden haftbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Metallbaubetriebs würde den Schaden übernehmen und die Kosten für den Schadensersatz und den Betriebsausfall gemäß der Deckungssumme der Versicherung tragen.

Serienteile in metallbau 1-2/3/4

Die Autoren

Sohn Linus und Vater Bernd Heitmann (Foto) betreiben gemeinsam das Büro Heitmann: Versicherungsmakler – Vermögensberatung in Olfen.

Das Familienunternehmen gehört dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. an.

Tel.: 02595 38504-15

www.bauversicherungsmakler.de

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