Tragweite einer Verordnung
Wie sich die neue Bauproduktenverordnung der EU auf die Praxis auswirkt, wenn sie 2013 in Kraft tritt damit befasste sich eine Fachveranstaltung des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) in Erfurt.
Noch ein Jahr, dann tritt im Juli 2013 die neue Bauproduktenverordnung (BauVo) der Europäischen Union in Kraft. Sie löst die Richtlinie 89/106/EWG ab, die bislang die Grundlage der CE-Kennzeichnungen war. Eine Umsetzung durch nationale Gesetze ist dafür nicht erforderlich, weil die EU als sogenannter Veranlasser hierfür die Rechtsform der Verordnung gewählt hat. Das EU-Gesetz tritt also in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft.
Welche Auswirkungen die BauVO haben wird, darum ging es bei der Fachtagung „VOB und Recht“, die Ende April in Erfurt auf großes Interesse gestoßen war. Mehr als 50 Vertreter aus Montagebetrieben und Herstellerfirmen aus ganz Deutschland waren der Einladung des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Frankfurt am Main, gefolgt.
Wirkungsspektrum. Nach Ansicht des VFF müssen sich Unternehmer zukünftig mit einer Reihe von neuen Aspekten auseinandersetzen. „In einigen Bereichen werden wir zunehmende Pflichten, eingeschränkte Handlungen und zusätzliche Kosten zu erwarten haben“, skizzierte etwa Bernhard Helbing in seiner Einführung. Mit Themenfeldern wie Energieeinsparung, CE-Zeichen und Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) nannte der VFF-Präsident nur einige Stichworte zu den kommenden Anforderungen.
CE-Kennzeichnung. So enthalte beispielsweise die künftige CE-Kennzeichnung zusätzlich eine Leistungserklärung sowie eine genauere Definition des Verwendungszweckes, erläuterte David Hepp vom Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim. Auch das Thema „Rückverfolgbarkeit der Produkte“ bis zum Hersteller erfährt nach Hepps Ansicht eine deutliche Aufwertung. Diese sei auch nach dem Einbau durch einen Aufkleber abzusichern. Es besteht in der Regel die Möglichkeit, nachträglich Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig aber solle hier ein schneller Informationsfluss gewährleistet werden, vor allem wenn eine Gefährdung durch das Produkt droht. Auf diese Weise könnten beispielsweise Rückrufaktionen möglichst effektiv organisiert werden. „Alle, die bisher eine CE-Kennzeichnung – besser noch die RAL Gütesicherung – vernünftig durchgeführt haben, werden mit den Anforderungen der neuen Bauproduktverordnung wenig Probleme haben“, beruhigte Hepp jedoch die Teilnehmer der Veranstaltung.
Vertragsform. In einem anderen Fachbeitrag widmete sich Prof. Christian Niemöller von der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main der Fragestellung „Kaufvertrag oder Werkvertrag“. Er konzentrierte sich auf die Vor- und Nachteile dieser beiden Vertragsformen. Der Experte rückte dabei besonders die Themen Gewährleistung und Mängelrechte, die sich aus den Rechtsgrundlagen des BGB und der VOB ergeben, in den Mittelpunkt. Anhand einiger Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung erläuterte Prof. Niemöller die Konsequenzen, die auf ein Unternehmen zukommen könnten. Weitere Schwerpunkte setzte er im Umgang mit Baubesprechungsprotokollen und Sicherheiten am Bau.
Nähere Informationen bieten die Homepages des ift Rosenheim und der Fensterverbände unter www.ift-rosenheim.de und www.window.de .
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