Neue Unfallversicherung
Unternehmerverband Metall dringt auf ReformAngesichts der weiterhin steigenden Kosten fordert der Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM) eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die hohe Kostenbelastung der gesetzlichen Unfallversicherung drückt zunehmend auf die Metallbetriebe. In den Bescheiden der Berufsgenossenschaft Metall Nord-Süd mussten viele der im UVM zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe aus dem Bereich Metallbau und Feinwerktechnik feststellen, dass auf Grund des seit Jahresbeginn geltenden Gefahrtarifes und der darin enthaltenen neuen Einstufung und höheren Gefahrklassen die Kostenschraube weiter nach oben geht.
Höhere Tarife. So stieg der Gefahrtarif für Betriebe im Metallbau, dem Bereich, in dem die größte Zahl der Mitgliedsbetriebe tätig ist, um ca. 15%, im Bereich Montage- und Schmiedearbeiten sogar um ca. 31%. „In der gegenwärtigen Zeit, in der mehrere Sparten des baden-württembergischen Metallhandwerks von der Wirtschaftskrise ohnehin überdurchschnittlich hart betroffen sind, ist eine solche Kostenerhöhung das gänzlich falsche Signal“, so der Hauptgeschäftsführer des UVM, Peter Geckeler.
Da der Gesetzgeber im Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Unfallversicherung verfügt hatte, dass die Berufsgenossenschaften größere Einheiten bilden sollen, hatten sich die bisher getrennten BG Metall-Süd und Metall-Nord im März 2007 zusammengeschlossen und mit Wirkung zum 1. Januar 2010 einen neuen Gefahrtarif erstellt. „Laut öffentlichen Ankündigungen hätten die Unternehmen eigentlich erwarten können, dass die Kosten der Berufsgenossenschaften und damit auch die Beitragssätze jetzt sinken“, so Geckeler weiter.
Unfallzahlen rückläufig. „Von diesem Zusammenschluss erwartete der Gesetzgeber mehr Effektivität und damit geringere Kosten. Nun müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist“, sagt Landesinnungsmeister Peter Mader. „Und dies, obwohl in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Präventionsmaßnahmen die Gefahrquellen in den Mitgliedsbetrieben stark reduziert wurden und die Zahl der Betriebsunfälle schon seit langem rückläufig ist.“
Die weitere Beitragssteigerung ist für die Obermeister des UVM Anlass, eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung anzumahnen. „Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung muss gerechter und ihre Leistungsfähigkeit ohne weitere Kostenexplosion langfristig gesichert werden. Deshalb fordern wir, künftig den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften ausschließlich auf betriebsspezifische Risiken zu begrenzen und den gesetzlichen Rahmen im Sozialgesetzbuch VII entsprechend anzupassen“, so Hauptgeschäftsführer Geckeler.
Zahlreiche systemfremde Leistungen seien bisher in der gesetzlichen Umfallversicherung enthalten: So liege der Weg des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und sei daher nicht – wie derzeit der Fall – mitzuversichern.
Paritätische Finanzierung. Weiterhin trete die Berufsgenossenschaft auch bei Unfällen ein, die während Schwarzarbeit passieren. „Es kann nicht sein, dass die Solidargemeinschaft, die sich an die strengen Sicherheitsmaßstäbe hält, diejenigen mitfinanziert, die dieses System unterlaufen“, stellt Geckeler klar.
Schließlich sei auch nicht einzusehen, dass die Insolvenzzulage allein von den Arbeitgebern zu erbringen ist. „Diese Zulage kommt im Insolvenzfall ausschließlich den Arbeitnehmern zugute, bezahlt wird sie aber ausschließlich von den Arbeitgebern. Gerecht wäre, dass diese Abgabe künftig zumindest paritätisch finanziert wird“, so Landesinnungsmeister Mader. Bedingt durch die zahlreichen Insolvenzen ist die Insolvenzgeldumlage um nahezu das Vierfache gestiegen.
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