Exportchancen

Der Brandschutz steht im Fokus dieser Ausgabe, denn die Produktnorm EN 16034 kommt. Mit ihrer Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt vom 10.07.2015 können Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften ab sofort ein CE-Kennzeichen tragen. Die Koexistenzphase zu den bisherigen AbP bzw. AbZ ist auf drei Jahre festgelegt und endet zum 01.11.2018. Was das einerseits für die Hersteller und andererseits für die montierenden Metallbauer bedeutet, war auf dem Internationalen ift-Brandschutzforum im Juni 2015 in Nürnberg zu erfahren. Die wichtigsten Neuerungen lesen Sie ab Seite 14. Im Anschluss finden Sie auf 25 Seiten eine Marktübersicht mit Brandschutzprofilen aus Aluminium und Stahl von zehn Herstellern.

Kernstück ist die neue europäische Klassifizierung der Bauteile und eine Leistungserklärung, die der Hersteller abgeben muss. Bei der Vielfalt der möglichen Klassifizierungen sollte der Anwender sie gut kennen. Positiv für den ausschließlich montierenden Metallbauer: Es ändert sich (in Deutschland) nicht allzu viel. Nach den Musterrichtlinien der technischen Baubestimmungen sollte ein Metallbauer auch heute schon entsprechend einer Montageanleitung montieren und dies durch eine Übereinstimmungserklärung bestätigen. Künftig ist das in Europa verpflichtend. Auch für Hersteller, die bereits mit einer WPK fertigen und fremdüberwacht werden, ist die neue Norm bereits jetzt fast Routine. Anders wird es für all die Marktteilnehmer werden, die dies bisher nicht kannten und umsetzten. Eine gewisse Marktbereinigung ist daher zu erwarten, auch wenn dies von der Produktnorm nicht so gewollt ist.

Wer manipulieren will, wird es machen

Gleichwohl bleibt ein Problem bestehen: Die Kennzeichnungsfälschung. Der Maschinen- und Anlagenbau setzt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Fälschungen und Plagiate auseinander und hat kreative Lösungen bis zur nicht entfernbaren Werkstoffkennzeichnungen oder implantierten Transpondern gefunden. Hier können sich Systemgeber und Hersteller Ideen abschauen und einer gefälschten CE-Etikettierung oder einer wissentlichen oder unwissentlichen Entfernung gegensteuern. Andreas Matschi vom ift Rosenheim äußerte dazu gegenüber metallbau: „Es gibt zwar erste Ansätze, Fälschungen zu verhindern, aber so weit ist die Branche noch lange nicht. Fälschungssicherheit kann nicht durch eine Produktnorm geklärt, sondern nur durch Initiative der Hersteller umgesetzt werden.“ Die CE-Kennzeichnung kann ein Aufkleber, ein geprägtes oder gelasertes Kennzeichnungsschild aus Blech sein oder etwas anderes. Die Norm definiert dies nicht.

Informieren Sie sich − damit nichts anbrennt!

Dipl.-Ing. Fachjournalistin Ulrike Hensel

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