Konrad Kellner, IWE
„Normen für Schweißer ändern sich fortlaufend!“Die Regelungswut im Bauwesen ist groß. Metallbauer, die sich für Schweißtechnik weiterbilden möchten, kommen nicht umhin, sich mit den einschlägigen Normen auseinanderzusetzen und genau nachzulesen, welche Voraussetzungen für welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten nötig sind. Drohende Sanktionen für Mängel können Betriebe zwingen, Bauleistungen kostenfrei rückzubauen, um die Fehler zu beheben. Wir haben mit Schweißfachingenieur (IWE) Konrad Kellner über die Qualifikation Schweißaufsichtsperson gesprochen.
metallbau: Welche Voraussetzungen sind nötig, um sich als Schweißaufsicht nach ISO 3834-3 zu qualifizieren?
Konrad Kellner: Normalerweise benötigt man eine Qualifikation als Schweißfachmann. Als Zugangsvoraussetzung zum Schweißfachmann-Lehrgang wird eine abgeschlossene Ausbildung im Metallbauerhandwerk gefordert.
metallbau: Wie ist der Schweißfachmann-Lehrgang aufgebaut?
Konrad Kellner: Die Weiterbildung besteht aus vier Teilen.
metallbau: Wie unterscheiden sich die drei Qualitätsstufen der Weiterbildung zur Schweißaufsicht nach ISO 3834-3?
Kellner: Vorweg möchte ich feststellen, dass die ISO 3834 keine externe Bewertung oder Zertifizierung fordert. Die ISO 3834-Normen dienen dem Hersteller als Leitfaden für die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für das Schmelzschweißen. Jedoch ist eine Zertifizierung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle möglich. Das System der Qualitätsanforderungen ist in 3 Stufen aufgebaut. C: Umfassende Qualitätsanforderungen (Comprehensive quality requirements) mit Schweißfachingenieur oder Schweißtechniker als verantwortliche Schweißaufsicht (ISO 3834-2 in Verbindung mit EN 1090 Ausführungsklasse EXC3 oder EXC4). S: Standard-Qualitätsanforderungen (Standard quality requirements) mit Schweißfachmann als Schweißaufsicht (ISO 3834-3 mit EN 1090 Ausführungsklasse EXC2) B: Elementare Qualitätsanforderungen (Elementary quality requirements) ohne Schweißaufsicht, jedoch mit geprüften Schweißern im Betrieb (ISO 3834-4 mit EN 1090 - EXC1).
metallbau: Müssen die Lehrgänge aufgefrischt werden?
Kellner: Wer heute den Lehrgang zum Schweißfachmann (IWS), Schweißtechniker (IWT) oder Schweißfachingenieur (IWE) erfolgreich abschließt, erhält ein Zeugnis als „zertifizierter“ IWS, IWT bzw. IWE, dieses Zertifikat bleibt dann 3 Jahre gültig. Eine Erneuerung dieses Zertifikats nach 3 Jahren erfordert den Nachweis von fachbezogener Fortbildung. Hierzu bieten die Schweißtechnischen Lehr-und Versuchsanstalten bzw. die SL-Schweißtechnischen Lehranstalten entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen an. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer noch ein weiteres Zeugnis zum IWS, IWT bzw. IWE. Dieses Zeugnis enthält keine Noten, sondern nur den Hinweis, dass die Prüfung bestanden wurde. Dieses Zeugnis gilt ohne Einschränkung lebenslang.
metallbau: Welche Aufgaben und Verantwortung können die Schweißaufsichtspersonen leisten?
Kellner: Die Aufgaben und Verantwortung einer Schweißaufsichtsperson sind in der DIN EN ISO 14731 genau aufgeführt und in der ISO 3834-Reihe nach den Stufen C, S und B unterschieden.
metallbau: Es gibt interne wie auch externe Schweißaufsichtspersonen?
Kellner: Grundsätzlich kann eine SAP-Schweißaufsichtsperson sowohl fest angestellt, sowie auch als externe SAP tätig werden. Als externe SAP müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein – beispielsweise eine Genehmigung des Arbeitgebers, der Betrieb muss in 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein). Auch als externe SAP müssen 100 % aller Schweißnähte einer Sichtprüfung unterzogen werden. Diese Sichtprüfung ist zu dokumentieren. Daher ist der Einsatz der externen SAP immer schwierig! Das weiß ich aus eigener Erfahrung; ich bin Schweißaufsichtsperson in zwei Betrieben.
metallbau: Inwiefern spielen bei der Schweißtechnik DIN EN ISO 9001 und ISO 3834-3 zusammen?
Kellner: ISO 9001 stuft das Schweißen als besonderen Prozess ein, bei dem die Qualität bereits vor dem Schweißen sichergestellt werden muss. Der Grund: viele Fehler beim Schweißen lassen sich mit den verschiedenen Verfahren der „zerstörungsfreien Werkstoffprüfung“ nicht auffinden, dies bedeutet die Qualität beim Schweißen kann nicht „erprüft werden“. Also wird im Schweißfachbetrieb häufig zusätzlich zur Zertifizierung nach ISO 9001-Zertifizierung die Zertifizierung nach ISO 3834-2 oder -3 durchgeführt.
metallbau: Welcher Zusammenhang besteht zwischen der ISO 3834-3 und den EXC1- bis EXC 3-Klassen?
Kellner: Nach ISO 3834 gibt es die Qualitätsstufen C, S und B. Die Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4 sind in der DIN EN 1090 für das Bauwesen geregelt. Auch hier gibt es einen einfachen Zusammenhang, der zusätzlich durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin im Jahre 2011 näher erläutert wurde. Für EXC1 gilt zusätzlich zur EN 1090 noch ISO 3834-4 Anwendung. Für EXC2 findet zusätzlich zur EN 1090 noch ISO 3834-3 Anwendung. Bei EXC3 nach EN 1090 kommt noch ISO 3834-2 zur Anwendung. EXC4 in Verbindung mit ISO 3834-2 wird eingesetzt, wenn beim Versagen des Produktes mit einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Verletzten und Toten zu rechnen ist. Die Hinweise des DIBt können folgendermaßen interpretiert werden: EXC1 kommt bei geschweißten Bauteilen aus Baustahl S235JR unter vorwiegend ruhender Beanspruchung an Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Gehöften zum Einsatz EXC2 wird bei geschweißten Bauteilen aus Baustahl S235JR unter vorwiegend ruhender Beanspruchung eingesetzt, Bauteildicke 20 mm, Kopf und Fußplatten bei Stützen bis 50 mm, Erweiterung auf den höherfesten Stahl S355 ist möglich. EXC3 muss bei geschweißten Bauteilen für dynamische Beanspruchungen (z.B. Brücken, Stahlschornsteine, Antennentragwerken, Masten und Türme) nachgewiesen. Eine Erweiterung auf höherfeste Feinkornbaustähle bis S1100Q ist möglich. EXC4 gilt ebenfalls für dynamisch beanspruchte Bauteile oder Bauwerke mit entsprechend hohem Gefährdungspotenzial wie beispielsweise Tribünen, Kernkraftwerke …
metallbau: Wie kooperieren externe und interne Schweißaufsicht?
Kellner: Wenn eine externe Schweißaufsicht im Betrieb eingesetzt wird, muss im Betrieb zumindest ein „Unterstützer“ fest angestellt seien. Dieser „Unterstützer“ benötigt nicht die gleiche Qualifikation wie die Schweißaufsicht. Zum Vertreter der Schweißaufsicht kann jemand benannt werden, wenn er die gleiche Qualifikation wie die externe SAP nachweisen kann. Häufige Konstellation: Ein Betrieb mit EXC3 hat einen Arbeitsvertrag mit einem externen Schweißfachingenieur, der „Unterstützer“ ist als Schweißfachmann fest im Betrieb angestellt. Jetzt ergibt sich folgende Situation: Solange Standardaufgaben im Betrieb geschweißt werden, kann der eingewiesene Schweißfachmann die Aufgaben der Schweißaufsicht übernehmen und der externe Schweißfachingenieur überzeugt sich stichprobenartig von der Arbeit des Schweißfachmanns.
metallbau: Wenn es eine betriebliche Schweißaufsicht nach ISO 3834-3 gibt, kann diese dann auch intern Schweißerprüfungen von Metallbaugesellen abnehmen?
Kellner: In der Norm für Schweißerprüfungen, der DIN EN ISO 9606-1 werden keine Prüfstellen mehr genannt. Bei den akkreditierten und notifizierten Stellen, welche für die Auswertung von Schweißerprüfungen durch die DAkkS-Deutsche Akkreditierungsstelle zugelassen sind, besteht nach meinem Kenntnisstand die Forderung, dass ein Prüfer nur dann benannt werden kann, wenn er Schweißfachingenieur ist und weitere Qualifikationen wie beispielsweise „VT2“ zur Durchführung der Sichtprüfung an Schweißnähten nachweisen kann. Außerdem ist die Praxis zur Bewertung von Schweißnähten durch die berufliche Tätigkeit als Schweißaufsicht nachzuweisen. Von daher ist es nicht empfehlenswert, wenn die Schweißaufsicht nach ISO 3834-3 (also Schweißfachmann) Schweißerprüfungen bewertet. Das Schweißen der Prüfstücke jedoch kann ein Schweißfachmann überwachen, nur die Bewertung ist an den Schweißfachingenieur gekoppelt. Sollte eine Schweißaufsicht innerbetrieblich Schweißerprüfungen abnehmen, muss die Dokumentation der bewerteten Prüfung zumindest dem entsprechen, was ein „benannter Prüfer“ bei der Bewertung von Schweißerprüfungen dokumentiert.
metallbau: Welche Fehler passieren denn am häufigsten?
Kellner: Die Fehler bzw. Abweichungen, welche bei den Inspektionen nach EN 1090 festgestellt werden, sind vielfältig. Hierbei ist zu unterscheiden: ISO 3834 bezieht sich auf das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen, die EN 1090 beschreibt die WPK für die gesamte Prozesskette bei der Herstellung geschweißter Bauteile. Häufigster Fehler: die Prüfungsbescheinigungen der eingesetzten Schweißer werden nach 6 Monaten von der Schweißaufsicht nicht durch Unterschrift verlängert... Ebenfalls häufig: bei den Schweißgeräten ist die jährliche Prüfung auf elektrische Sicherheit nach VDE 0544-4 nicht durchgeführt. Ein weiterer Kritikpunkt: Obwohl die ISO 3834-2 und -3 eindeutig „Schweißen nur nach WPS-Schweißanweisungen“ fordern, sind die Schweißanweisungen bei der Inspektion unauffindbar oder „beim letzten Großputz versehentlich entsorgt“ worden. Auch fehlen häufig die Werkstoffnachweise wie Werkszeugnis 2.2 für den S235 bzw. Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Höherfeste Stähle oder für Material Edelstahl Rostfrei.
metallbau: Muss mit Sanktionen für Fehler im Zusammenhang mit der ISO 3834-3 gerechnet werden?
Kellner: Wird eine Abweichung bei der Inspektion festgestellt, wird ein Abweichungsbericht erstellt, in dem der Mangel bzw. die Abweichung beschrieben wird. Zusätzlich wird eine Frist (max. 3 Monate) gesetzt, bis zu der die Abweichung beseitigt sein muss. Außerdem wird eine Empfehlung gegeben, was zu unternehmen ist, damit sich diese Abweichung nicht wiederholt. Bei schwerwiegenden Abweichungen kann die Zertifizierung sogar mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
metallbau: Was riskiert ein Betrieb, wenn er die Vorgaben für die Schweißaufsicht nach ISO 3834-3 missachtet?
Kellner: Grundsätzlich ist zu unterscheiden: ist ein Betrieb zertifiziert oder nicht zertifiziert. Ist ein Betrieb z.B. nach EN 1090 in Verbindung mit ISO 3834-3 mit EXC2 zertifiziert und liefert geschweißte Bauteile an den Kunden aus, bei denen die Qualität der Schweißnähte ISO 5817 Bewertungsgruppe C nicht entspricht, hat die Schweißaufsicht versagt (keine Sichtprüfung durchgeführt!) und der Kunde kann Nachbesserung oder Neufertigung verlangen. Der Kunde kann auch die Zertifizierungsstelle einschalten und um Kontrolle des Betriebs mit Zertifikatsentzug bitten. Ist der Betrieb nicht zertifiziert und bringt geschweißte Bauteile im Bauwesen in Verkehr, kann die Baurechtsbehörde im Streitfall sogar den Rückbau der geschweißten Stahlkonstruktion verlangen. Eine Bezahlung wird in diesem Fall wohl nicht erfolgen.
Das Bildungsprogramm der HWK Karlsruhe u.a. zum Arbeitsfeld Schweißen finden Sie unter:
Schweißtechnische Normung
im Wandel
Wie der BVM meldet, wird die Norm zur Schweißerprüfung ISO 9606 zzt. komplett überarbeitet und neu geordnet. Dabei werden u.a. die gegenwärtig geltenden Teile für Stahl, Aluminium, Kupfer, Nickel und Titan zusammengefasst. Die Norm wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 erscheinen. Zudem werden die Anforderungen an die Schweißaufsicht neu formuliert. Dazu hat der Deutsche Ausschuss für Stahlbau (DASt) die Arbeiten an einer Richtlinie zu erforderlichen Kenntnissen von Schweißaufsichtspersonen (SAP) aufgenommen. Die neue Richtlinie basiert auf der ISO 14731 „Schweißaufsicht: Aufgaben und Verantwortung“ und der technischen Richtlinie des Metallhandwerks „Klassifizierung von technischen Kompetenzen nach DIN EN ISO 14731“. Die bauaufsichtliche Einführung ist beabsichtigt. Beim Qualitätsmanagement setzt das ISO/TC 44/SC 10 die Arbeit an der Normung von Bewertungsgruppen von Schweißunregelmäßigkeiten in der Arbeitsgruppe 01 fort. Neuer Vorsitzender der Gruppe ist Frank Kania vom BVM. Ziel ist, die neue ISO 5817 bis Anfang 2022 zu veröffentlichen.