Schweißerprüfungen in Diskussion
Interne oder besser externe Prüfungen?Normen, Rechtsvorschriften oder Richtlinien machen keine Vorgaben, ob ein Metallbauunternehmen selbst seine Schweißerprüfungen durchführt oder ein externes Prüfinstitut damit beauftragt. Anders, wenn in Vertragsverhältnissen zu Kunden dezidiert eine Aussage dazu getroffen wird. Allerdings ist das meist nicht der Fall.
Die DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ von September 2018 fordert in ihrem Abschnitt 7.4.2 „Schweißer und Bediener von Schweißeinrichtungen“ dass Schweißer nach EN ISO 9606-1 qualifiziert sein müssen. Weiterhin steht dort: „Für das Schweißen von Bauteilen nach EXC1 in Einrichtungen, die nach ISO 3834-4 arbeiten, sind die Qualifikationen von Schweißern in Übereinstimmung mit EN ISO 9606-1:2017, 9.3 a) oder 9.3 b) zu verlängern.“ Also werfen wir nun einen Blick in die DIN EN ISO 9606-1 „Prüfung von Schweißern – Schmelzschweißen – Teil 1: Stähle“ und machen uns auf die Suche, wer Prüfstelle für eine derartige Qualifizierung ist. Im nationalen Vorwort ist dies erläutert. Dort steht, dass entsprechend den Vorgaben für die Erstellung von Europäischen Normen in der vorliegenden DIN EN ISO 9606-1 die Prüfstellen und Prüfer für die Durchführung von Schweißerprüfungen nicht genannt werden dürfen.
In den Vorgängerausgaben DIN EN ISO 9606-1 der alten DIN 8560 und der dann folgenden europäischen DIN EN 287-1 bis zur Ausgabe 2006, waren Hinweise gegeben, wer als Prüfstelle in Betracht kam. Dies waren beispielsweise Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten (SLV), Schweißtechnische Lehranstalten (SL), Prüfungs- und Zertifizierungsausschüsse des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. (DVS), Technische Überwachungs-Vereine (TÜV), aber auch Schweißaufsichtspersonen, die aufgrund von Anwendungsnormen für die Durchführung von Schweißerprüfungen auf Bescheinigungen oder Zertifikaten benannt sind.
Somit bleibt für die Klärung, ob Schweißerprüfungen in einem Metallbaubetrieb selbst durchgeführt werden dürfen oder ob dies durch eine der bekannten alten Prüfstellen geschehen muss, nur das Lesen des weiteren Textes im nationalen Vorwort von DIN EN ISO 9606-1: „Diese Prüfstellen werden für die verschiedenen Anwendungsbereiche in den jeweils maßgebenden Rechtsvorschriften, Richtlinien oder in Liefervereinbarungen angegeben.“
In weiteren Rechtsvorschriften wie der Bauproduktenverordnung gibt es keine Hinweise auf Festlegungen bezüglich der Prüfstellen. Es bleibt also noch, was zwischen Metallbauunternehmen und Kunde in Liefervereinbarungen dazu geschrieben wird. In der überwiegenden Mehrzahl aller Vertragsverhältnisse wird hierzu überhaupt keine Aussage getroffen; das Metallbauunternehmen legt selbst fest, ob es interne oder externe Schweißerprüfungen durchführt.
Die interessante Frage ist: Was erwartet ein Metallbauunternehmen von einer Schweißerprüfung? Ist es nur eine lästige Pflicht, das entsprechende Papier (kostengünstig) nachzuweisen, oder möchte der Unternehmer (der ist hier gefordert) auch Rechtssicherheit haben, dass seine eingesetzten Schweißer „vernünftige“ Qualität liefern? Der Gedanke einer Schweißerprüfung ist, dass eine Prüfung einen Schweißer nicht nur für die Bedingungen, die bei der Prüfung vorlagen, qualifiziert, sondern auch für alle anderen Verbindungen, die im Geltungsbereich seiner Qualifikation liegen. Dazu wird vorausgesetzt, dass der Schweißer eine besondere Ausbildung im Geltungsbereich erhalten hat. Da nicht jede Schweißnaht in einem Metallbauunternehmen auch zerstörungsfrei geprüft werden kann oder muss, besteht doch die moralische Verpflichtung, nur solche Schweißer einzusetzen, von denen man sicher sein kann, dass sie eine reproduzierbare gute (auch innere) Qualität der Nähte liefern. Nichts wäre schlimmer, Bauteile von den Kunden zurückrufen zu müssen, weil man bei einem Schadensfall erkannt hat, dass ein bestimmter Schweißer es einfach nicht konnte.
Folgt man dem obigen Leitgedanken, ist es zunächst einmal egal, ob der Prüfer von einer internen oder externen Prüfstelle kommt. Fatal ist es, einen Schweißer auf das Bestehen eines Prüfstückes hin zu trimmen. Dann kann er im besten Fall nur in der Fertigung genau diese Konstellation erfolgreich schweißen. Aus der bestandenen Prüfung ergibt sich aber ein Geltungsbereich (Werkstückdicken, Schweißpositionen). Von allen Produktnähten aus diesem dann eingeschlossenen Geltungsbereich erwarten wir ein Erfüllen der gestellten Schweißnahtqualität bezogen auf inneren und äußeren Befund nach DIN EN ISO 5817. Eine Schweißerprüfung setzt also immer ein Anleiten und Üben im späteren Geltungsbereich voraus! Es stellt sich die Frage, ob eine interne Schweißaufsicht zum einen in der Lage ist, den Schweißer für das Üben beim Schweißen entsprechend anzuleiten (Brennerführung, Lagenaufbau, Parameterwahl) und zum anderen auch die Zeit hat, dieses Üben zu begleiten und mit dem Schweißer zu trainieren. Dies spricht wohl eher dafür, den Schweißer alle drei Jahre zur Wiederauffrischung seiner Kenntnisse zu einer Ausbildungsstätte zu schicken. Womöglich hat er sich auch eine falsche Arbeitstechnik angewöhnt und er muss neu „eingearbeitet“ werden.
Zu einer Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 zählt auch der Nachweis der Fachkunde. Wie wir alle wissen, muss zum Bestehen einer Prüfung zunächst auch dieser Stoff vermittelt und erklärt werden, ehe man eine Prüfung ablegt. Die Fachkundeprüfung dient dem Nachweis der ausreichenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung sowie über das Entstehen und Vermeiden von Schweißnahtfehlern. Die Vermittlung dieses Wissens ist also die Grundlage für das spätere Schweißen schlechthin. Kann die interne Schweißaufsicht diesen fachtheoretischen Unterricht vor einer Prüfung zusätzlich zu ihrem sonstigen Aufgaben in einem Metallbaubetrieb leisten?
Ein nicht zu unterschätzender Aufwand ist auch die Vorbereitung der fachtheoretischen Überprüfung. Für einen objektiven Nachweis der notwendigen Kenntnisse müssen Fragen und Fragebögen vorbereitet werden, die nicht die Gebiete Arbeitssicherheit (z. B. Räume erhöhter elektrischer Gefährdung, Kennzeichnung von dafür geeigneten Stromquellen) und Vermeidung von Fehlern bei den verschiedenen zu prüfenden Schweißprozessen abdecken.
Nun zur eigentlichen praktischen Schweißerprüfung: Hierzu müssen Prüfstücke vorbereitet werden, für die Prüfung müssen entsprechende Schweißanweisungen erstellt werden und beim zu prüfenden Schweißer vorliegen, die Prüfposition mit dem sich daraus ergebenden Geltungsbereich muss festgelegt werden. Bei dem Abschweißen der Prüfstücke muss der Prüfer zugegen sein. Die Prüfstücke müssen jeweils in der Wurzel- und Decklage mindestens eine Unterbrechung und einen Wiederansatz haben. Wenn mehr als ein Schweißprozess bei dem Prüfstück angewendet wird, muss für jeden Schweißprozess mindestens eine Unterbrechung und ein Wiederansatz in der Wurzel- und Decklage durchgeführt werden. Die Unterbrechungs- und Wiederansatzbereiche müssen gekennzeichnet werden. Alle diese Planungen und die Prüfschritte müssen von dem Prüfer vorgegeben und überwacht werden.
Liegt das geschweißte Prüfstück vor, geht es an die Bewertung. Hier beginnt man mit der Beurteilung der äußeren Unregelmäßigkeiten. In Abhängigkeit von Nahtbreiten muss jeweils maximal zulässige Nahtüberhöhung im Vorfeld definiert werden. Dann ist zu prüfen, ob diese Grenzwerte eingehalten sind. Das Erproben eines Kehlnahtprüfstückes ist hiernach durch eine Bruchprüfung auf Erfassen der Wurzellinie zu prüfen. Auch hier gehört schon viel Übung dazu, dieses Aufschmelzen richtig zu erkennen. Auf den Prüfumfang von Stumpfnähten mit z. B. Durchstrahlungsprüfung mit der Fähigkeit des Prüfers zur richtigen Interpretation von Durchstrahlungsaufnahmen (Röntgenfilmen) soll gar nicht erst eingegangen werden.
Am Ende steht dann das Ausstellen einer Prüfungsbescheinigung. Auf Basis der Daten des Prüfstückes (Schweißprozesse, Produktform: (Blech oder Rohr), Nahtart: (Stumpfnaht oder Kehlnaht), Abmessungen des Prüfstücks mit Dicke des Schweißgutes oder der Werkstoffdicke t, der Prüfposition und der Schweißnahteinzelheiten ergibt sich unter Nutzung der in der Norm aufgeführten Tabellen der Geltungsbereich. Eine aus diesen Tabellen zu generierende Schweißerprüfungsbescheinigung erfordert zum einen viel Aufwand, zum anderen große Sachkenntnis.
Man erkennt recht deutlich am gerade Geschilderten, dass es für die Vorbereitung, Durchführung und Abnahme einer Schweißerprüfung einer gewissen Routine bedarf. Für Metallbauunternehmen mit wenig Schweißern und damit mit nur wenigen Prüfungen pro Jahr dürfte aus meiner Sicht eine interne Schweißerprüfung wohl nicht geeignet sein. Es stellt sich auch die Frage nach der Akzeptanz einer solchen von dem Unternehmen selbst ausgestellten Prüfungsbescheinigung bei den Kunden. Bei großen Stahlbauunternehmen sind die oben beschriebenen Abläufe gut erprobt etabliert. Sie verfügen über die notwendigen Ressourcen einer Schweißerschule mit nachfolgender interner Prüfstelle. Sollte man nun noch die Kosten bei externen Prüfstellen ins Spiel bringen wollen und sagen, eine Prüfung sei mit 200 Euro zu teuer, möge man bitte realistisch den wahren internen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung bei interner Schweißerprüfung betrachten. Ob man sich da nicht die Zahlen im Vergleich zu einer externen Prüfung schönrechnet?