Brandschutz bei Stahlmodulen
Info des DIBt zu den Nachweisen 09.10.2023 |Da Technische Baubestimmungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik sowohl für das Bauprodukt als auch für die Bauart nicht existieren, ist für Stahlmodule hinsichtlich des Nachweises von Brandschutzanforderungen ein Verwendbarkeitsnachweis nach § 17 MBO (bzw. nach Landesrecht) und für die Anwendung von Modulen zur Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Bauteilen ein Anwendbarkeitsnachweis nach § 16 a MBO (bzw. nach Landesrecht) erforderlich.