Normen

Brandschutz bei Stahlmodulen

Info des DIBt zu den Nachweisen

Da Technische Baubestimmungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik sowohl für das Bauprodukt als auch für die Bauart nicht existieren, ist für Stahlmodule hinsichtlich des Nachweises von Brandschutzanforderungen ein Verwendbarkeitsnachweis nach § 17 MBO (bzw. nach Landesrecht) und für die Anwendung von Modulen zur Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Bauteilen ein Anwendbarkeitsnachweis nach § 16 a MBO (bzw. nach Landesrecht) erforderlich.

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